Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Waldumbau Seelische Gesundheit Steuern in der Landwirtschaft

Aus dem Heft

Was darf die STV verlangen?

Lesezeit: 1 Minuten

Die Saatgut-Treuhand (STV) verlangt von mir, dass ich ihr meinen ­Flächenantrag vorlege, damit sie meine Angaben in der Nachbauerklärung ­überprüfen kann. Darf sie das?


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Zwar müssen Sie der STV Nachweise für Ihre Angaben in der Nachbauerklärung bringen, die konkrete Form dieser Nachweise wird aber vom Gesetz offengelassen. Die europäische Sortenschutzverordnung nennt hierzu lediglich „verfügbare ein­schlägige Unterlagen wie Rechnungen, verwendete Etiketten oder andere ­geeignete Belege“. Das Wörtchen „wie“ führt zu erheblicher Unsicherheit darüber, welche Unterlagen Landwirte den Prüfern tatsächlich vorlegen müssen. Auch im deutschen Sortenschutzgesetz ist dies nicht explizit geregelt. Können Sie der STV Ihre Anbauflächen z. B. über Katasterauszüge oder Pachtverträge nachweisen, so darf sie nicht die Vorlage Ihres Flächenantrages von Ihnen verlangen. Auf keinen Fall hat sie ­Anspruch auf Vorlage des gesamten GAP-Antrages.

Die Redaktion empfiehlt

top + Bestens informiert zur EuroTier 2024

Über 60 % sparen + Gewinnchance auf einen VW Amarok sichern!

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.