Die Saatgut-Treuhand (STV) verlangt von mir, dass ich ihr meinen Flächenantrag vorlege, damit sie meine Angaben in der Nachbauerklärung überprüfen kann. Darf sie das?
Zwar müssen Sie der STV Nachweise für Ihre Angaben in der Nachbauerklärung bringen, die konkrete Form dieser Nachweise wird aber vom Gesetz offengelassen. Die europäische Sortenschutzverordnung nennt hierzu lediglich „verfügbare einschlägige Unterlagen wie Rechnungen, verwendete Etiketten oder andere geeignete Belege“. Das Wörtchen „wie“ führt zu erheblicher Unsicherheit darüber, welche Unterlagen Landwirte den Prüfern tatsächlich vorlegen müssen. Auch im deutschen Sortenschutzgesetz ist dies nicht explizit geregelt. Können Sie der STV Ihre Anbauflächen z. B. über Katasterauszüge oder Pachtverträge nachweisen, so darf sie nicht die Vorlage Ihres Flächenantrages von Ihnen verlangen. Auf keinen Fall hat sie Anspruch auf Vorlage des gesamten GAP-Antrages.