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Wasser-Rahmenrichtlinie: „Der Ton wird rauer“

Lesezeit: 5 Minuten

Die EU-Wasser-Rahmenrichtlinie ist in der Praxis angekommen. Der Druck auf die Landwirte steigt merklich. Von Bundesland zu Bundesland wird die EU-Vorgabe aber ganz unterschiedlich umgesetzt. Das zeigen unsere Beispiele.


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Die Ziele der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie (WRRL) sind hoch gesteckt. Viele Gewässer erreichen den von der WRRL verlangten „guten Zustand“ noch nicht. Ursache sind schlechte Gewässerstrukturen durch Verbau und Begradigungen, die fehlende Durchgängigkeit für Fische, aber auch zu hohe Stickstoff- und Schadstoff­einträge. Deshalb musste Deutschland für 80 % aller Oberflächengewässer und 32 % aller Grundwasserkörper Fristverlängerung bis zunächst 2021 beantragen. Die EU verlangt nun größere Anstrengungen beim Gewässerschutz in Deutschland.


Landwirte müssen sich deshalb auf weitere Nutzungseinschränkungen einstellen. Dabei kommen sowohl ordnungsrechtliche Maßnahmen wie die derzeit verhandelte Düngeverordnung zum Zuge als auch freiwillige Maßnahmen. Letztere werden je nach Bundesland unterschiedlich umgesetzt.


Die EU-Wasser-Rahmenrichtlinie gilt seit dem Jahr 2000 und fordert die Her­stellung eines „guten Zustandes“ für alle Gewässer – möglichst bis Ende 2015, spätestens aber bis 2027.


  • Grundwasserkörper besitzen einen guten chemischen und mengenmäßigen Zustand, wenn geltende Schwellen- bzw. Grenzwerte (z. B. 50 mg/l für Nitrat und 0,1 μg/l für Pflanzenschutzmittel) eingehalten werden und die Wasserentnahme die Neubildung nicht übersteigt.
  • Oberflächengewässer sind in einem guten chemischen Zustand, wenn die Schwellen- bzw. Grenzwerte (siehe oben) nicht überschritten werden. Außerdem darf der ökologische Zustand höchstens geringfügig von einem natürlichen Gewässerzustand abweichen. Dabei geht es z. B. um Gewässerstrukturen und Artenvielfalt.


An der Basis angekommen.

Im Jahr 2004 haben die Bundesländer eine erste Bestandsaufnahme für alle Gewässer vorgenommen. Die zuständigen Landesbehörden haben dann Bewirtschaftungs­pläne und Maßnahmenprogram­me für die einzelnen Gewässer bzw. Flussgebiete erarbeitet. Die Pläne dienen der koordinierten Vorgehensweise in Sachen Gewässerschutz. Sie enthalten meist ­allgemeine Regelungen und Empfehlungen, keine konkreten Vorschriften.


Der erste Bewirtschaftungszeitraum läuft seit 2009. Nach einer weiteren Bestandsaufnahme in 2013 werden zurzeit die Pläne angepasst. Ab 2016 beginnt der zweite Bewirtschaftungszeitraum. Dieser endet 2021, ein dritter im Jahr 2027. Bis dahin sollen die Ziele der WRRL erreicht sein.


Die verfahrensrechtliche und metho­dische Umsetzung der WRRL erfolgt zunächst im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dieses setzen die einzelnen Bundesländer in ihren Landeswasser­gesetzen um. Dabei haben sie durchaus Spielraum. Das zeigt sich z. B. in der unterschiedlichen Vorgehensweise bei der Anordnung von Gewässerrandstreifen.


Ein weiterer entscheidender Bau­-stein ist die EU-Nitratrichtlinie, die in Deutschland mit der Düngeverordnung umgesetzt wird. Diese steckt bekanntlich in der Novellierung. Und auch, wenn die Bundesregierung im neuesten Entwurf durchaus Zugeständnisse an die Praxis gemacht hat, werden ins­besondere beim Nitrat und Phosphor die Daumenschrauben angezogen. Pro­blematisch ist auch die Öffnungsklausel, die es den Bundesländern erlaubt, in besonders nitratbelasteten Gebieten bestimmte Vorgaben zu verschärfen.


Von großer Bedeutung für die Umsetzung der WRRL ist auch das Pflanzenschutzmittelgesetz, das in Verbindung mit der Pflanzenschutzmittel-Zulassung Zulassungsbeschränkungen und Mindestabstände für die Ausbringung regelt. Zudem fließen die Maßgaben der WRRL in weitere Gesetze, Richtlinien und Verordnungen ein. Auch das seit 2015 geltende Greening trägt dazu bei, die Ziele der WRRL zu erreichen, v.a. mit der Möglichkeit, Gewässerrandstreifen von bis zu 20 Metern als ökologische Vorrangfläche einzubringen.


Darüber hinaus bietet der kooperative Gewässerschutz vielfältige Möglichkeiten, auf die Besonderheiten vor Ort einzugehen:


  • Die verschiedenen Agrarumweltprogramme der Länder fördern z. B. den Zwischenfruchtanbau, Mulch- und Direktsaatverfahren, bodennahe Ausbringungsweisen von Wirtschaftsdünger und die Anlage von Gewässerrandstreifen. Dabei werden in den Agrarumweltprogrammen zunehmend gezielt gewässerschonende Maßnahmen aufgenommen, wie z. B. in Bayern, Schleswig-Holstein und Thüringen.
  • Wo Flächen zur Renaturierung von Gewässern fehlen, werden teilweise Flurbereinigungen oder Flächen­tausch-Aktionen gefördert. Das Geld dafür stellen zum Großteil die Länder bereit.
  • Eine zielgerichtete Beratung und landesspezifische Programme helfen, die Landwirte beim Gewässerschutz mitzunehmen und so gewässerschonende Bewirtschaftungsweisen nachhaltig zu etablieren.


Immer die Landwirte?

Der „gute Zustand“ für alle Gewässer ist noch nicht überall erreicht. Ursache sind neben ökologischen Problemen u. a. zu hohe Nitrateinträge. Schnell stehen die Landwirte als Schuldige am Pranger. Andere Ursachen, wie z. B. marode Abwassersysteme, werden gerne vergessen. Dabei gab es in der Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte beim Gewässerschutz: Die Einträge von Pflanzenschutzmitteln sind deutlich zurückgegangen. Und die Flächenbi­lanzüberschüsse verringerten sich seit den 90er-Jahren von rund 90 kg N/ha auf mittlerweile rund 60 kg N/ha.


Entsprechend sanken auch die durchschnittlichen Nitratgehalte an den meisten Grundwassermessstellen. Insgesamt halten 85 % der 800 Messstellen des repräsentativen EU-Grundwassermessnetzes die Trinkwassergrenzwerte ein. Meldungen, dass 50 % des Grundwassers mit zu hohen Nitratwerten von mehr als 50 mg/l belastet seien, entstammen dem sogenannten Belastungsmessnetz – das sind lediglich 162 Messstellen an besonders gefährdeten Stellen. Die hier gewonnenen Werte sagen also wenig aus über die Grundwasserqualität in der Fläche, sie dienen aber vielfach als fachliche Bewertungsgrundlage beim Nitrat. Ein weiteres Problem ist, dass sich die Auswirkungen von gewässerschonenden Maßnahmen oft erst nach mehreren Jahrzehnten zeigen.


Andererseits: In manchen, v. a. vieh­intensiven Regionen mit hohen Nähr­stoffeinfuhren und hoher Biogasanlagendichte finden Prüfer auch heute noch steigende Nitratgehalte. Je nach Region bleibt also noch einiges zu tun, um den hohen Ansprüchen der WRRL gerecht zu werden. Wie unterschiedlich dabei die Maßnahmen zwischen Kiel und München sind, zeigen drei Beispiele.

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