Ï Verbraucherschutzministerin Renate Künast (48) hofft, dass ihr dritter Gesetzentwurf zur Novelle des Gentechnikgesetzes Mitte Februar das Bundeskabinett passieren wird. Bis zur Sommerpause soll er von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Künasts neuer Entwurf enthält zusätzliche Bestimmungen zur Haftungsregelung. Landwirte mit gentechnikfreiem Anbau sollen danach einen Ausgleichsanspruch erhalten, wenn sie z. B. ihre Erzeugnisse auf Grund von GVO-Verunreinigungen nicht mehr als gentechnikfrei vermarkten können. Nachbarn mit GVO-Anbau sollen dann gesamtschuldnerisch haften, wenn sie theoretisch als Verursacher in Betracht kommen. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob sie sich an die gute fachliche Praxis gehalten haben. Die gesamtschuldnerische Haftung kritisiert DBV-Präsident Gerd Sonnleitner. Sie sei ein unkalkulierbares Risiko für den Landwirt. Solange die Haftungsfrage nicht geklärt ist, rät der DBV den Landwirten daher vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ab. Außerdem sollten sie sich beim Saatgutkauf Gentechnikfreiheit schriftlich zusichern lassen. Den Schaden über eine Haftpflichtversicherung abzudecken, scheint auch keine Lösung zu sein, da Versicherungen, wie z. B. die Allianz, dies ablehnen.
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