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Welche Entschädigung für Ausgleichsfläche?

Lesezeit: 2 Minuten

Ï Frage: Ein betriebliches Grundstück wurde von der Stadt in einen Bebauungsplan einbezogen und dort als Ausgleichsfläche ausgewiesen. Für die eigentlichen Gewerbeflächen bietet die Stadt rund 30 E/m2, für meine Ausgleichsfläche will sie aber nur rund 7 8 E/m2 zahlen. Das ist mir zu wenig. Kann ich mehr fordern? Antwort: Ihre Ansicht wird von vielen Landwirten geteilt: Ausgleichsflächen sind für Bau- oder Gewerbeland erforderlich und müssten daher so die verbreitete Ansicht auch gleich entgolten werden. Dem steht jedoch die Praxis gegenüber, dass bei der Bewertung von Grund und Boden auch die jeweilige Nutzungsmöglichkeit berücksichtigt wird. Daher wird Bauland zu Wohnzwecken und Bauland zu gewerblichen Zwecken stark unterschiedlich bewertet, wie auch Ausgleichsflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen. Nach unseren Erkenntnissen pendelt sich der Preis für Ausgleichsflächen etwa bei dem zwei- bis dreifachen Wert für landwirtschaftliche Nutzflächen ein. Die Gerichte haben sich soweit uns bekannt ist zu dieser Frage noch nicht geäußert. Die genannten Zahlen ergaben sich bei einer Umfrage in Westfalen-Lippe. Allerdings zeigten sich hierbei auch erhebliche Ausnahmen. So zahlt die Stadtbauverwaltung bei dem Erwerb von Ausgleichsflächen für Straßenbauvorhaben grundsätzlich nur den einfachen Bodenpreis, private Unternehmen, die Ausgleichsfläche für Baumaßnahmen benötigen, nicht selten den vier- oder fünffachen einfachen Bodenwert. Zu bedenken ist, dass grundsätzlich aufgrund des Bebauungsplanes eine Enteignungsmöglichkeit durch die Stadt besteht. Dabei ist die Entschädigung nach dem Wert des Grund und Bodens im Zeitpunkt der Entscheidung der Enteignungsbehörde zu bemessen. Wurde vor Einleitung des Planverfahrens eine Veränderungssperre festgesetzt, ist dieser Zeitpunkt maßgebend. Zu prüfen ist daher, ob in Ihrem Fall eine Veränderungssperre ergangen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte man auch im Enteignungsverfahren noch relativ risikolos weiter einen höheren Entschädigungsbetrag fordern.

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