Vodafone will ein Telekabel durch meinen Acker legen. Dabei soll ein Spülbohrverfahren angewendet werden. Welche Entschädigung kann ich verlangen?
Die Höhe der Entschädigung hängt vor allem davon ab, ob Sie die Leitung dulden müssen. Nach § 76 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist das der Fall, wenn die Leitung auf bereits rechtlich gesicherten Trassen wie einer Gas- oder Stromleitung verlegt wird, oder wenn sie den Eigentümer nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Dann erhalten Sie gemäß § 76 TKG einen einmaligen Ausgleich in Höhe von 1,53 €/lfd. Meter.
Da die Leitung durch Ihren Acker führen soll, scheint es sich aber um eine „Solotrasse“ zu handeln, die außerhalb einer rechtlich gesicherten Leitung verlegt wird. Damit stellt sich die Frage, ob die Leitung Sie unzumutbar beeinträchtigt. Dies wäre der Fall, wenn der Boden ausgehoben wird, um das Telekabel zu verlegen. Träfe das zu, könnten Sie frei über die Entschädigung verhandeln und die Leitung auch ganz verweigern. Entschädigungen von 10 €/lfd. Meter sind in der Praxis durchaus üblich.
Allerdings soll bei Ihnen ein Spülbohrverfahren angewendet werden. Das erlaubt es, Kabel zu verlegen, ohne auf der kompletten Länge einen Graben anzulegen. Stattdessen werden lediglich am Anfang und am Ende der Strecke Gruben ausgehoben. Dazwischen wird unterirdisch ein Kanal gebohrt. Da womöglich die Ackerkrume dabei nicht beschädigt wird, könnte es sich um eine zumutbare Beeinträchtigung handeln. Sie müssten die Leitung dann dulden und könnten nicht frei über die Entschädigung verhandeln.
Um diese Rechtsunsicherheit auszuschließen, bietet es sich an, mit Vodafone einen Kompromiss zu schließen. Dann würden Sie sicher keine Spitzenentschädigung erhalten, aber jedenfalls weit mehr als 1,53 €/lfd. Meter.