Gewahrsamsschaden:
Schäden an ausgeliehenen Sachen können über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Der Versicherungsschutz greift nur dann, wenn ein Verschulden, also z. B. ein Fahrfehler, vorliegt. Schadenersatz gibt es bei der einfachen Deckung für Unfallschäden einschließlich Brand und Explosion, in der erweiterten Deckung zusätzlich für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden. Nicht versichert sind Ermüdungs- und Verschleißschäden.Die einfache Gewahrsamsschadendeckung ist manchmal in der Basispolice enthalten, oft ist sie ein Zusatzbaustein. Die weitergehende Absicherung für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden ist immer ein Zusatzbaustein.