Schäden an ausgeliehenen Sachen können über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Der Versicherungsschutz greift nur dann, wenn ein Verschulden, also z. B. ein Fahrfehler, vorliegt. Schadenersatz gibt es bei der einfachen Deckung für Unfallschäden einschließlich Brand und Explosion, in der erweiterten Deckung zusätzlich für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden. Nicht versichert sind Ermüdungs- und Verschleißschäden.
Die einfache Gewahrsamsschadendeckung ist manchmal in der Basispolice enthalten, oft ist sie ein Zusatzbaustein. Die weitergehende Absicherung für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden ist immer ein Zusatzbaustein.
Maschinenbruch:
Der Eigentümer kann für seine eigenen neuwertigen Maschinen eine Sachversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz greift für unvorhersehbare Schäden an der Maschine – auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Der Schutz ist umfassender als bei der erweiterten Gewahrsamsschadendeckung. Zum Beispiel sind auch Diebstahl, Sturm und falsche Bedienung versichert.
Vollkasko:
Eine Vollkaskoversicherung kann der Eigentümer für seine neuwertigen zulassungspflichtigen Fahrzeuge abschließen. Der Versicherungsschutz deckt dann zusätzlich zur Teilkaskoversicherung u. a. auch selbst verschuldete Unfälle ab. Und zwar auch dann, wenn die Maschine verliehen ist und der ausleihende Landwirt den Unfall verschuldet hat. Übrigens bieten einige Versicherungsunternehmen auch für nicht zulassungspflichtige Maschinen Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen an.
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