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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

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Welches Greening für welchen Betrieb?

Lesezeit: 12 Minuten

Leguminosen oder Zwischenfrüchte anbauen oder doch stilllegen? Es gibt viele Optionen, die Greening-Auflagen zu erfüllen. Norbert Schulz und Prof. Dr. Uwe Latacz-Lohmann von der Universität Kiel haben nachgerechnet, welche Alternative für welchen Betrieb die beste ist.


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Das wichtige Kleingedruckte der EU-Agrarreform wird zwar erst im Herbst beschlossen. Aber die wesentlichen Eckpunkte des Greenings stehen: Wer die Zusatz-Prämie von rund 90 €/ha mitnehmen will:


• muss sein Grünland erhalten (Details regeln Bund und Länder),


• ist verpflichtet, ab 10 ha Acker mindestens zwei Hauptkulturen anzubauen und ab 30 ha sogar drei und


• wird gezwungen, mindestens 5 % seiner Ackerfläche als ökologische Vorrangfläche vorzuhalten.


Vor allem beim letzten Punkt gibt es für die Mitgliedstaaten große Umssetzungsspielräume. Ökologische Vorrangflächen können die im Betrieb vorhandenen Landschaftselemente wie Hecken, Baumgruppen oder Biotope sein. Das gilt auch für stillgelegte Flurstücke oder mit Leguminosen und Zwischenfrüchten bestellte Flächen. Unter Umständen können auch Blüh- oder Schonstreifen aus Vertragsnaturschutzprogrammen als ökologische Vorrangflächen gelten. Für alle Optionen gilt: Die genauen Details sind noch zu klären.


Wir haben am Beispiel des Milchviehhalters Nils Petersen aus dem Elbe-Weser-Dreieck und der Ackerbauern Hans Hansen aus Ostholstein und Heinz Bördemann aus Südniedersachsen nachgerechnet, welche dieser Varianten die geringsten Kosten verursachen oder ob es für die Betriebe ggf. sogar besser ist, ganz auf die Greening-Prämie zu verzichten.


Betriebe im Greening-Check:

Milchviehhalter Nils Petersen wirtschaftet im Elbe-Weser-Dreieck. Zum Betrieb gehören 120 Kühe und 119 ha Fläche, davon 65 ha Ackerland. Die restlichen 54 ha sind Grünland. Ein Betrieb, wie er für norddeutsche Geeststandorte typisch ist. Weil die Zupachtflächen knapp und teuer sind (nicht selten bis zu 800 €/ha), versucht Petersen soviel Futter wie möglich vom Acker zu holen. Deshalb baut er ausschließlich Mais an. Damit verletzt er die Greening-Bedingung, mindestens drei Hauptkulturen anzubauen. Zusätzlich zur erforderlichen Fruchtfolgeerweiterung muss der Betrieb 2 % seiner Ackerfläche in ökologische Vorrangflächen überführen. Über Hecken und andere Gehölze, die angerechnet werden dürfen, kann er bereits für 3 % seiner Ackerfläche ökologische Vorrangflächen nachweisen.


Unser zweiter Landwirt, Hans Hansen, bewirtschaftet einen klassischen Ackerbaubetrieb in Ostholstein mit Rapsfruchtfolge gefolgt von zweimal Winterweizen nach Winterraps. Damit ist klar, dass auch Hansen in jedem Fall die Fruchtfolge umstellen muss, da auf seinen 250 ha bislang nur zwei Hauptfrüchte stehen. Auch bei den ökologischen Vorrangflächen muss er noch etwas tun. Bislang werden ihm über seine typisch holsteinischen Knicks (Hecken) nur 2 % der Ackerfläche als Vorrangflächen angerechnet.


Landwirt Nummer drei, Heinz Bördemann, hat einen viehlosen Marktfruchtbetrieb in der Hildesheimer Börde. Auf 120 ha Ackerfläche, allesamt beste Lössböden, fährt der Landwirt die Fruchtfolge Zuckerrüben, Winterweizen, Winterweizen und Wintergerste. Damit hat dieser Betrieb immerhin schon die geforderten drei Hauptkulturen. Was beißt, sind die 5 % ökologischen Vorrangflächen. Hier hat der Betrieb nichts zu bieten, was man anrechnen könnte.


Die Alternativen:

Gegenüber den ersten Vorschlägen der EU-Kommission können jetzt auch produktive Flächennutzungen als ökologische Vorrangflächen anerkannt werden. Interessant sind vor allem der Anbau von Zwischenfrüchten bzw. Ackerbohnen.


Bei den Zwischenfrüchten gilt noch die zwingende Vorgabe, dass die Flächen nicht voll an­gerechnet werden dürfen. Noch ist unklar, wie hoch der Faktor für die Anrechnung als ökologische Vorrangfläche tatsächlich ausfällt. Bislang gibt es nur die Vorgabe, dass sich der Faktor an der ökologischen Wertigkeit der Flächennutzung orientieren muss. Beobachter gehen davon aus, dass der Anrechnungsfaktor am Ende zwischen 0,25 und 0,5 liegen wird. Um diese Diskussion abzubilden, haben wir mit den beiden Eckwerten gerechnet.


Bei den anderen Greening-Varianten (Stilllegung, Ackerbohnen) haben wir auf einen Anrechnungsfaktor verzichtet, weil die Verordnung diesen nicht zwingend vorschreibt (siehe Kasten). Das gilt auch für die Vertragsnaturschutz-Variante.


Die Mitgliedstaaten dürfen Agrarumweltmaßnahmen als sog. „gleichwertige Maßnahmen“ definieren und die dort geförderten Flächen dann als ökologische Vorrangflächen anerkennen. In diesem Fall sind aber im Betrieb vorhandene Landschaftselemente wie Hecken wohl nicht anrechenbar. Ob das immer ohne Ausnahme der Fall ist, muss noch entschieden werden. Wir haben das in unseren Berechnungen zunächst so unterstellt.


Das heißt, wer die Greening-Auflagen über den Vertragsnaturschutz erfüllen will, muss die vollen 5 % ökologischen Vorrangflächen über dieses Programm nachweisen.


Um beurteilen zu können, welche Greening-Variante für welchen Betrieb die kostengünstigste Lösung ist, haben wir für unsere Beispielsbetriebe die folgenden Varianten verglichen: Anbau von Zwischenfrüchten oder Leguminosen, Vertragsnaturschutz, Stilllegung von Flächen oder der Verzicht auf die Greening-Prämie.


Die Greening-Auflagen bescheren unserem Milchviehbetrieb eine herbe Futterlücke, weil der Mais nur noch auf maximal 75 % der Ackerfläche angebaut werden darf. Auf den frei werdenden Flächen kann Petersen in Zukunft Roggen zur Nutzung als Ganzpflanzensilage (13 ha) und Ackergras (3,25 ha) anbauen, die aber beide deutlich weniger Ertrag bringen als der Silomais.


Die noch fehlenden 2 % ökologischen Vorrangflächen weist Petersen über Zwischenfruchtanbau nach. Bei einem niedrigen Anrechnungsfaktor von 0,25 muss der Milchbauer mindestens 5,2 ha mit Zwischenfrüchten bestellen. Weil er sich entschließt, sogar 9,75 ha anzubauen, kommt er rechnerisch auf 6,75 % ökologische Vorrangfläche. Damit erfüllt er schon fast die Vorgabe von 7 %, die voraussichtlich erst ab 2017 greift.


Gegenwärtig ist noch nicht klar, welche Pflanzen als Zwischenfrüchte anerkannt werden. Petersen entscheidet sich in unserem Fall für Weizen, den er im Frühjahr als Ganzpflanzensilage vor der Maisaussaat erntet. Dabei kalkuliert er mit einem Ertrag von nur 50 000 MJ NEL/ha, statt der 65 000 MJ NEL, die er als Hauptfrucht ernten würde. Trotz der zusätzlichen Zwischenfrucht bleibt eine kleine Futterlücke, die Petersen durch den Zukauf von 1 ha Silomais schließen muss. Dabei setzt er Kosten von 42 €/t Frischmasse an (Übersicht 1).


Unterm Strich erhöhen sich Petersens Futterkosten durch die Anpassung an die Greening-Auflagen um gut 6 700 €/Jahr. Das sind bezogen auf die gesamte Betriebsfläche 57 €/ha und mehr als 100 €/ha Ackerfläche.


Ein großzügigerer Anrechnungsfaktor von 0,5, bezogen auf den Zwischenfruchtanbau, ändert an dem Ergebnis übrigens nichts, weil Petersen sowieso deutlich mehr Zwischenfrüchte (9,75 ha statt 5,2 ha) anbaut, als er eigentlich muss, um die geforderten 5 % ökologischen Vorrangflächen nachzuweisen.


Um auf der sicheren Seite zu sein, kalkuliert der Milchbauer noch, was es ihn kostet, wenn er alternativ Ackerflächen stilllegt. In diesem Fall kommt Petersen auf Greening-Kosten von 67 €/ha, weil er die dann deutlich größere Futterlücke durch einen umfangreicheren Zukauf von Silomais schließen muss. Die Stilllegung ist also teurer als der Zwischenfruchtanbau (Übersicht 2).


Zwischenfruchtanbau und Stilllegung sind aber wesentlich günstiger, als ganz auf die Greening-Prämie zu verzichten. Dann gehen Petersen kurzfristig 90 €/ha verloren und ab 2018 sogar mehr als 110 €/ha, weil bei dauerhafter Nichtbeachtung maximal 125 % Greening-Prämie gekürzt werden (Übersicht 2).


Hans Hansen aus Ostholstein treffen die Greening-Auflagen doppelt. Um die Auflage drei Hauptfrüchte zu erfüllen, muss er künftig auf mindestens 5 % seiner Ackerfläche Wintergerste (12,5 ha) anbauen. Dafür reduziert er vor allem den Stoppelweizen. Zusätzlich fehlen ihm noch 7,5 ha (3 % der Ackerfläche) ökologische Vorrangflächen, weil er über seine Knicks nur auf 5 ha (2 % der Ackerfläche) kommt.


Am einfachsten ist es, die Flächen stillzulegen und dafür die Raps- und Weizenfläche entsprechend zu reduzieren, denkt sich Hansen. Am Ende schlägt die Umstellung der Fruchtfolge mit Stilllegung aber mit über 6 800 €/Jahr oder umgerechnet 27 €/ha zu Buche. Zum einen bringt die Wintergerste einen knapp 100 €/ha geringeren Deckungsbeitrag als der Stoppelweizen. Vor allem aber schmerzt der entgangene Deckungsbeitrag auf den stillgelegten Flächen (Übersicht 3).


Etwas besser sieht es aus, wenn er die ökologischen Vorrangflächen über den Anbau von Ackerbohnen nachweist. Die Leguminosen stehen dann in der Fruchtfolge nach dem Raps und sind eine gute Vorfrucht für den Weizen. Allerdings ist der Deckungsbeitrag der Ackerbohnen mit gut 400 €/ha nur etwa halb so hoch wie der des Stoppelweizens. Unterm Strich ist der entgangene Gesamtdeckungsbeitrag mit 3 645 €/Jahr bzw. 15 €/ha aber nur noch halb so hoch wie bei der Stilllegungsvariante (Übersicht 3). Hansen weiß allerdings auch, dass dieses Ergebnis mit Vorsicht zu genießen ist, da der Anbau von Ackerbohnen ein großes Ertragsrisiko hat und der unterstellte Ertrag von 50 dt/ha schon recht hoch ist.


Im Vergleich zu den Leguminosen ist der Anbau von Zwischenfrüchten etwas teurer. Um überhaupt Zwischenfrüchte anbauen zu können, muss Hansen eine Sommerung in seine Fruchtfolge einbauen. Bei einem Anrechungsfaktor von 0,5 muss er 15 ha Zwischenfrüchte bringen, um die Greening-Auflagen zu erfüllen. Er entscheidet sich für Sommergerste (15 ha) und reduziert den Stoppelweizen im gleichen Umfang. So kann Hansen nach dem Winterweizen eine Zwischenfrucht anbauen. Dafür setzt er für Bodenbearbeitung und Saatgut Kosten in Höhe von 150 €/ha an. Weil er vorsichtig ist, kalkuliert er keinen nennenswerten Vorfruchteffekt für die nachfolgende Sommergerste. Diese bringt Hansen aber knapp 200 €/ha weniger Deckungsbeitrag als der Stoppelweizen. Zusammen mit den Aufwendungen für den Zwischenfruchtanbau kostet ihn diese Variante deshalb knapp 5 000 €/Jahr. Das sind 19 €/ha (Übersichten 3 und 5).


Deutlich teurer wird der Zwischenfruchtanbau, wenn der Anrechungsfaktor nur 0,25 beträgt. Da muss Hansen auf 30 ha Sommergerste und Zwischenfrüchte anbauen. Entsprechend verdoppeln sich auch die Greening-Kosten auf 38 €/ha (Übersicht 5).


Zum Schluss rechnet Hansen noch nach, ob es sich lohnt, die ökologischen Vorrangflächen über ein Schonstreifenprogramm nachzuweisen. Dann muss er aber 12,5 ha Schonstreifen (5 % der Ackerfläche) für mindestens fünf Jahre an seinen Feld- und Wegrändern anlegen, weil er dann die vorhandenen 5 ha Knicks nicht anrechnen darf. Die Prämie für die Schonstreifen beträgt 600 €/ha. Davon muss er die Kosten für das Mulchen sowie auch die Greening-Prämie ganz oder anteilig abziehen, um Doppelförderung zu vermeiden. Unterm Strich kommt er so noch auf einen Deckungsbeitrag von 447 €/ha (nach Abzug der kompletten Greening-Prämie). Wenn der Greening- Zuschlag nur anteilig abgezogen werden muss, wird der Deckungsbeitrag entsprechend höher liegen.


Außerdem muss er auch bei dieser Variante zusätzlich Wintergerste anbauen, um auf drei Hauptkulturen zu kommen. Zusammengerechnet ist diese Variante mit 7 500 €/Jahr oder 30 €/ha am Ende deutlich teurer als die Leguminosen- und Zwischenfruchtvariante mit dem Anrechnungsfaktor 0,5 (Übersicht 3).


Auch für Hansen gilt: Es lohnt sich, die Greening-Auflagen zu beachten. Alle kalkulierten Greening-Varianten sind deutlich günstiger als der Verzicht auf das Greening (Übersicht 5).


Größtes Problem von Heinz Bördemann sind die fehlenden ökologischen Vorrangflächen. Ohne größere Änderungen seiner Fruchtfolge kann er einfach 6 ha seiner ertragsschwächeren Flächen stilllegen und jeweils 1,5 ha Zuckerrüben, Weizen, Stoppelweizen und Wintergerste reduzieren (Übersicht 4). Die entgangenen Deckungsbeiträge und der Aufwand für das Mulchen der Stilllegungsflächen kosten ihn am Ende aber insgesamt rund 4 600 € Deckungsbeitrag pro Jahr. Das sind immerhin 38 €/ha (Übersicht 5).


Außerdem widerstrebt es ihm zutiefst, seine ertragreichen Lössböden stillzulegen oder ertragsschwächere Ackerbohnen anzubauen, für die es keinen richtigen Markt gibt und die selbst auf den Sahneböden von Jahr zu Jahr starke Ertragsschwankungen aufweisen können. Dennoch will Bördemann wissen, was es ihn kostet, wenn er auf 6 ha Ackerbohnen anbaut, statt stillzulegen. Er kalkuliert sehr optimistisch mit einem Ertrag von 50 dt/ha und geht außerdem davon aus, dass die Wintergerste nach Bohnen einen Mehrertrag von 6 dt/ha bringt. Unterm Strich bleibt bei dieser Variante ein relativ geringer Einkommensverlust von knapp 1 800 €/Jahr bzw. rund 15 €/ha (Übersichten 4 und 5). Aber nur dann, wenn Bördemann den Anbau der Ackerbohnen tatsächlich in den Griff bekommt.


Aber selbst wenn der Ackerbauer geringere Erträge und entsprechend niedrigere Deckungsbeiträge bei den Ackerbohnen erzielt als unterstellt, hat das Leguminosen-Greening gegenüber der Stilllegungs-Variante Vorteile. Die Aufnahme einer Sommerung entzerrt die Arbeitsspitzen in der Fruchtfolge und führt zu einer veränderten Beanspruchung von Maschinen und Geräten im Jahresablauf. Zudem lässt sich der zunehmend Herbizid-tolerante Ackerfuchsschwanz beim Anbau von Ackerbohnen besser mechanisch bekämpfen.


Jetzt will Bördemann wissen, ob er sich mit dem Anbau von Zwischenfrüchten nicht noch besser stellt. In der Tat verursacht diese Greening-Variante keine zusätzlichen Kosten. Seit Jahren macht er vor Zuckerrüben ohnehin eine Winterbegrünung. Damit kann er sich 30 ha als ökologische Vorrangflächen anrechnen lassen. Bei einem Anrechnungsfaktor von 0,5 benötigt er aber nur 12 ha Vorrangfläche. Bei einem Faktor von 0,25 verdoppelt sich die Fläche auf 24 ha. Bördemann ist zufrieden. Mit dieser Maßgabe hat er die Greening-Auflagen schon erfüllt, ohne etwas ändern zu müssen und ohne zusätzliche Kosten (Übersicht 5). Bei der Kalkulation geht er davon aus, dass die Ansaatkosten für die Gründüngung durch einen Mehrertrag bei den Zuckerrüben ausgeglichen werden.


Trotzdem will er noch wissen, ob es sich alternativ auch lohnt, am niedersächsischen Blühstreifenprogramm teilzunehmen. Dann muss er allerdings die Greening-Prämie ganz oder zumindest anteilig auf die Zahlungen der 2. Säule anrechnen. Das Programm bietet eine Prämie von 540 € je ha Blühstreifen und fordert im Gegenzug die Etablierung von einjährigen Blühstreifen mit verschiedenen standortangepassten Blütenpflanzenarten.


Unter Berücksichtigung der Kosten für Bodenbearbeitung, Saat und Mulchen ergibt sich ein Deckungsbeitrag von ca. 380 €/ha. Dabei reduziert sich entsprechend die Rübenweizen-, Stoppelweizen- und Wintergerstenfläche zu gleichen Anteilen um jeweils 2 ha. Unterm Strich führt das zu einem Einkommensverlust von knapp 3 000 €/Betrieb bzw. 20 €/ha. Dabei haben wir unterstellt, dass die Greening-Prämie komplett angerechnet werden muss. Wenn dies nur anteilig erfolgen muss, ist der Einkommensverlust noch geringer. Für Bördemann ist die Teilnahme am Blühstreifenprogramm also eine günstige Anpassungsalternative. Für viele andere Landwirte möglicherweise auch. Die Anrechenbarkeit von Vertragsnaturschutzflächen kann somit an vielen Stellen zu „blühenden Landschaften“ führen, wenn die Länder dafür die entsprechenden Programme anbieten und auch genügend Fördermittel einstellen.


Flexibiliät unabdingbar:

In allen Beispielen ist die Anpassung an die Greening-Auflagen günstiger als der Verzicht auf die Greening-Prämie. Es fällt zudem auf, dass die Anpassung betriebsindividuell sehr unterschiedlich ist. Mal ist der Zwischenfruchtanbau die vorzüglichere Variante, mal sind es die Leguminosen oder der Vertragsnaturschutz.


EU-Kommission, Bund und Länder sind jetzt gefordert, für die Greening- Umsetzung einen breiten Strauß von Anpassungsmaßnahmen zuzulassen, um den Betrieben möglichst viele Alternativen an die Hand zu geben.-sp-

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