Ich bin als Landwirtschaftsmeister auf einem landwirtschaftlichen Betrieb angestellt. Wir fahren auch im Lohn für andere Landwirte. Was passiert, wenn mein Chef mir Aufgaben gibt, die gegen die Düngeverordnung (DüV) verstoßen z.B. bei Frost Gülle fahren?
- Wer macht sich strafbar?3
- Wie hoch sind die Strafen bei Verstößen?4
- Wie hoch sind die Strafen bei Verstößen?5
- Die DüV verbietet das Aufbringen von Gülle, wenn der Boden gefroren ist. Dabei ist es unerheblich, ob die ausführende Person der Betriebsinhaber ist. Daher begehen Sie und nicht Ihr Chef eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie für ihn oder für seine Kunden bei Frost Gülle fahren.6
- Die Auflagen der DüV kontrollieren die Länderverwaltungen wie die Landwirtschaftsämter oder -kammern. Reicht eine Verwarnung wegen der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit nicht aus, wird ein Bußgeld erhoben. Für die verschiedenen Verstöße legt das Düngegesetz jeweilige Obergrenzen der Geldbußen fest. Beim Aufbringen von Gülle auf gefrorenem Boden droht eine Geldbuße bis zu 150000 €. Die Höhe im konkreten Fall richtet sich innerhalb des vorgegebenen Rahmens unter anderem nach der Schwere des Verstoßes sowie nach dem wirtschaftlichen Vorteil, den der Betroffene aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat. Eine Gewässerverunreinigung als Folge des Aufbringens bei gefrorenem Boden kann zudem eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch sein.7
Oft führen Verstöße gegen die DüV auch zu erheblichen Prämienkürzungen. Denn Prämienempfänger müssen die Cross Compliance (CC)-Bestimmungen einhalten, darunter fällt die EU-Nitratrichtlinie, die in Deutschland vor allem über die DüV umgesetzt wird. Das Fahren von Gülle auf gefrorenen Böden ist ein CC-Verstoß. Bringt ein Lohnunternehmen im Auftrag eines anderen Betriebs auf gefrorenem Boden Gülle aus, droht Auftraggeber und Lohnunternehmen jeweils eine Prämienkürzung.
Dr. Jörn Krämer, WLV, Münster