Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Wolf Maisernte Gülle und Wirtschaftsdünger

topplus Aus dem Heft

Wem drohen Strafen bei Verstößen gegen die Düngeverordnung?

Lesezeit: 2 Minuten

Ich bin als Landwirtschaftsmeister auf einem landwirtschaftlichen Betrieb angestellt. Wir fahren auch im Lohn für andere Landwirte. Was passiert, wenn mein Chef mir Aufgaben gibt, die gegen die Düngeverordnung (DüV) verstoßen z.B. bei Frost Gülle fahren?


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

  • Wer macht sich strafbar?3


  • Wie hoch sind die Strafen bei Verstößen?4


  • Wie hoch sind die Strafen bei Verstößen?5


  • Die DüV verbietet das Aufbringen von Gülle, wenn der Boden gefroren ist. Dabei ist es unerheblich, ob die ausführende Person der Betriebsinhaber ist. Daher begehen Sie und nicht Ihr Chef eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie für ihn oder für seine Kunden bei Frost Gülle fahren.6


  • Die Auflagen der DüV kontrollieren die Länderverwaltungen wie die Landwirtschaftsämter oder -kammern. Reicht eine Verwarnung wegen der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit nicht aus, wird ein Bußgeld erhoben. Für die verschiedenen Verstöße legt das Düngegesetz jeweilige Obergrenzen der Geldbußen fest. Beim Aufbringen von Gülle auf gefrorenem Boden droht eine Geldbuße bis zu 150000 €. Die Höhe im konkreten Fall richtet sich innerhalb des vorgegebenen Rahmens unter anderem nach der Schwere des Verstoßes sowie nach dem wirtschaftlichen Vorteil, den der Betroffene aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat. Eine Gewässerverunreinigung als Folge des Aufbringens bei gefrorenem Boden kann zudem eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch sein.7


Oft führen Verstöße gegen die DüV auch zu erheblichen Prämienkürzungen. Denn Prämienempfänger müssen die Cross Compliance (CC)-Bestimmungen einhalten, darunter fällt die EU-Nitratrichtlinie, die in Deutschland vor allem über die DüV umgesetzt wird. Das Fahren von Gülle auf gefrorenen Böden ist ein CC-Verstoß. Bringt ein Lohnunternehmen im Auftrag eines anderen Betriebs auf gefrorenem Boden Gülle aus, droht Auftraggeber und Lohnunternehmen jeweils eine Prämienkürzung.


Dr. Jörn Krämer, WLV, Münster

Die Redaktion empfiehlt

top + In wenigen Minuten wissen, was wirklich zählt

Zugang zu allen digitalen Inhalten, aktuellen Nachrichten, Preis- und Marktdaten | 1 Jahr für 1̶2̶9̶,̶6̶0̶ ̶€̶ 99 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.