BGH lockert Nachmeldepflicht bei Schäden im Mais
Wildschweine sind „Wiederholungstäter“! Häufig suchen sie landwirtschaftliche Kulturen, die ihnen schmackhaftes Futter bieten, mehrfach hintereinander heim. Der betroffene Landwirt muss dann jeden neuen Schaden wieder innerhalb einer Woche bei der Gemeinde melden. Jetzt hat jedoch der Bundesgerichtshof die strengen Vorgaben für die Nachmeldung von fortlaufenden Schäden etwas gelockert (Az: III ZR 216/09).
Der Fall: Ein Landwirt entdeckte Mitte August einen durch Wildschweine verursachten Schaden im Mais und meldete diesen fristgerecht innerhalb einer Woche bei der zuständigen Gemeinde. Diese vermutete, dass bis zur Ernte noch weitere Schäden hinzukommen würden. Deshalb setzte sie den Ortstermin erst vier Wochen später an. Tatsächlich tauchten die Sauen noch mehrfach im Mais auf. Die neuen Schäden meldete der Landwirt aber nicht mehr nach. Daraufhin weigerte sich der Jagdpächter, den gutachterlich festgestellten Gesamtschaden von 1 684 € zu ersetzen.
Damit war jedoch der Bundesgerichtshof nicht einverstanden. In den vier Wochen bis zum Ortstermin hätten die Wildschweine den bereits gemeldeten Schaden durch weitere „Besuche“ lediglich ausgeweitet, so die Richter. Es seien auch immer die gleichen Flächen betroffen gewesen, also keine neuen hinzugekommen. Eine jeweilige Nachmeldung durch den Landwirt hätte in diesem speziellen Fall weder die Schäden verhindert noch die behördliche Feststellung der Schadenshöhe beschleunigt. Insofern habe der geschädigte Landwirt hier auf die Nachmeldung der fortlaufenden Schäden verzichten dürfen.
Maisanbauer mit ähnlichen „Mehrfachschäden“ können sich künftig in Streitfällen auf dieses BGH-Urteil berufen, rät Rechtsanwalt Hans-Jürgen Thies aus Hamm. Allerdings handele es sich um eine Einzelfallentscheidung. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich deshalb auch weiter an die bewährten Grundsätze halten. Das heißt: Landwirte sollte ihre Maisschläge in den ersten zwei Wochen nach Aussaat, dann ab Mitte August alle ein bis zwei Wochen kontrollieren und mögliche Wildschäden innerhalb der Wochenfrist melden.