Ich durfte von einem anderen Landwirt den ersten Schnitt seiner Wiese ernten. Beim Schneiden ist mein Mähwerk kaputt gegangen. Der Grund: Ein Baumstamm, der im hohen Gras lag. Die Äste und die Krone waren schon abgeschnitten. Daher habe ich den Stamm nicht gesehen. Der Eigentümer der Wiese weigert sich aber, den Schaden zu übernehmen. Wer muss den Schaden am Mähwerk bezahlen?
Ich durfte von einem anderen Landwirt den ersten Schnitt seiner Wiese ernten. Beim Schneiden ist mein Mähwerk kaputt gegangen. Der Grund: Ein Baumstamm, der im hohen Gras lag. Die Äste und die Krone waren schon abgeschnitten. Daher habe ich den Stamm nicht gesehen. Der Eigentümer der Wiese weigert sich aber, den Schaden zu übernehmen. Wer muss den Schaden am Mähwerk bezahlen?
Da die Äste und die Krone des Baums abgeschnitten waren, muss jemand den Baum bearbeitet haben. Derjenige hat auch von dem Stamm gewusst. Ob dies der Eigentümer der Wiese war, ist allerdings nicht klar. Wenn Sie beweisen können, dass er den Baum bearbeitet hat oder sicher von dem Baum wusste, hätte er Sie warnen müssen. Dann können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen.
Ansonsten ist der Landwirt, dem die Wiese gehört und der sie Ihnen zum Schneiden überlassen hat, nicht dazu verpflichtet, die Wiese auf Fremdkörper zu untersuchen. Dafür sind Sie zuständig. Dies hat der Bundesgerichtshof 2013 für einen ähnlichen Fall entschieden.RA Josef Deuringer, Meidert & Kollegen,
Augsburg