Ich habe 100 Milchkühe. Was passiert bei einem Stromausfall, den die Medien als Schreckensszenario verkünden? Dann bekommen meine Tiere kein Wasser und ich kann nicht melken. Trägt dann der Stromversorger, der Netzbetreiber oder ich die Verantwortung?
Ich habe 100 Milchkühe. Was passiert bei einem Stromausfall, den die Medien als Schreckensszenario verkünden? Dann bekommen meine Tiere kein Wasser und ich kann nicht melken. Trägt dann der Stromversorger, der Netzbetreiber oder ich die Verantwortung?
Der Grundversorger ist zwar laut Stromgrundversorgungsverordnung verpflichtet, Ihren Strombedarf zu decken. Für Unregelmäßigkeiten oder Unterbrechungen im Netzbetrieb ist allerdings der Netzbetreiber haftbar. Dieser kommt für Sach- und Vermögensschäden auf, die dadurch entstehen. Allerdings begrenzt sich die Haftung laut Niederspannungsanschlussverordnung auf 5000 €. Außerdem ist er befreit, wenn er sich auf höhere Gewalt berufen kann oder er sich der Schadensverursachung entlasten kann, z.B., indem er dokumentiert, dass er regelmäßig das Netz wartet und instand hält. Ob sich der Netzbetreiber im Hinblick auf den Ukrainekrieg auf höhere Gewalt berufen darf, ist noch nicht klar.
Unterbricht die Stromversorgung, ist der Netzbetreiber zudem verpflichtet, unverzüglich eine Versorgung durch entsprechende Maßnahmen herzustellen. Wie lange das dauert, ist allerdings ungewiss. Er hat zumindest keine Pflicht, ein Notstromaggregat aufzustellen. Im Zweifel werden Ihre Tiere dann mehrere Stunden nicht versorgt.
Tipp: Damit Sie schnell Strom haben, um Ihre Tiere zu versorgen, sollten Sie sich selbst um eine Notstromversorgung kümmern. Denn für höhere Schäden über 5000 € kommt auch der Netzbetreiber nicht mehr auf. RA Josef Kiser, Meidert & Kollegen, Augsburg