Ein Schlauchwagen der Feuerwehr ist bei einer Einsatzfahrt mit unserer Gartenmauer kollidiert. Der von der Versicherung des Landkreises beauftragte Gutachter hat die Schäden nur lückenhaft erfasst, deshalb musste ich einen eigenen Gutachter beauftragen. Jetzt mauert die Versicherung bei der Bezahlung. Wie ist die Rechtslage?
Die Einholung eines Sachverständigengutachtens dient einerseits der Beweissicherung und andererseits der Feststellung der Schadenshöhe. Die dadurch entstehenden Kosten gehören zum vom Schädiger zu ersetzenden Sachfolgeschaden. Bei nur anteiliger Haftung werden auch die Sachverständigenkosten nur quotenmäßig ersetzt.
Auch wenn der gegnerische Haftpflichtversicherer ein Gutachten eingeholt hat, darf der Geschädigte noch einen Gutachter seines Vertrauens beauftragen, dessen Kosten auch der Haftpflichtversicherer zu ersetzen hat. Deshalb sollten Sie gegenüber der Versicherung auf Erstattung der Kosten bestehen und bei weiterer Weigerung einen Rechtsanwalt beauftragen.