Zu: Nachbau: Aufbereiter nicht pauschal auskunftspflichtig, top agrar 11/2004, Seite 10. Ï Das Urteil hat wieder einmal gezeigt, dass es sich lohnt, nicht alles hinzunehmen, sondern in einer Interessengemeinschaft von Bauern auf allen Ebenen Widerstand zu leisten! Mir ist die Brille von der Nase gefallen, als in top agrar zu lesen war, dass gerade der Deutsche Bauernverband das Urteil des Europäischen Gerichtshofs begrüßt! Ich hätte von einer echten Interessenvertretung der Landwirte nicht erwartet, dass sie seit 1998 die Durchführung der Nachbaugesetze sowie die zweifelhafte Form der Gebühreneintreibung und Ausforschung in einem engen Schulterschluss mit dem Bund deutscher Pflanzenzüchter aktiv betrieben, unterstützt und durchgeführt hat! Die vielen wichtigen Musterprozesse der Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze (IGN) haben von der Seite des Bauernverbandes nicht einen Cent an Unterstützung erhalten! Im Gegenteil: Den IGNAnwälten wurde vorgeworfen, sich an den Prozessen nur bereichern zu wollen! Berufskollegen wurden mehrfach regelrecht vor der IGN gewarnt. Außer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft hat die IGN von keiner anderen landwirtschaftlichen Interessenvertretung Unterstützung für Ihre äußerst sinnvolle Arbeit erhalten! Jetzt, da auch Erfolge vor dem höchsten Europäischen Gericht erstritten worden sind, kommt die DBV-Spitze wohl in Erklärungsnot. Sie versucht, Ihre bisher hartnäckige Position auf der Seite der Pflanzenzüchter nicht nur zu verschleiern, sondern tut fast so, als wäre der Erfolg von ihnen mit erstritten worden! Arnd Berner 37547 Kreiensen
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