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Wie ältere Betriebsleiter richtig planen

Lesezeit: 9 Minuten

I m Milchviehbetrieb von Klaus und Silvia Bender, beide 50 Jahre alt, läuft es finanziell rund. Fast jede verdiente Mark wurde in die Entwicklung des Betriebes gesteckt. Das Betriebsleiter-Ehepaar (Na-men geändert) hat zwei Kinder; beide be-finden sich in der Endphase ihres Studi-ums. Im Idealfall wollen sich Klaus und Sil-via Bender mit 60 Jahren aus der Verant-wortung zurückziehen. Der Betrieb soll dann an den Hofnachfolger verpachtet werden. Spätestens mit 65 Jahren also in 15 Jahren soll die Hofübergabe auch ei-gentumsmäßig vollzogen werden. Das Betriebsleiter-Ehepaar möchte wissen, wie es dann um seine Altersver-sorgung steht. Reicht diese aus, oder gibt es noch größere Lücken? Und wie können diese innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jah-re geschlossen werden? Das ergibt die Vorsorge-Analyse Den eigenen Geldbedarf im Rentenal-ter veranschlagt das Betriebsleiter-Ehe-paar auf ca. 36 000 DM/Jahr (heutiger Wert). Bei einer Inflationsrate von jähr-lich 3 % müssten im Jahre 2016 dem ers-ten Rentenjahr des Ehepaares bereits rund 56 000 DM zur Verfügung stehen. Die gesetzlichen Rentenansprüche des Ehepaares belaufen sich nach heutigem Wert auf rund 21 350 DM/Jahr (Alters-kasse sowie LVA/BfA). Bis zum Renten-beginn in 15 Jahren werden daraus rund ! 31 600 DM, wenn man eine jährliche Ren-tenerhöhung um 2,65 % unterstellt. Insofern ergibt sich eine Versorgungs-lücke von 56 000 DM - 31 600 DM = 24 400 DM/Jahr oder mehr als 2 000 DM pro Mo-nat. Diese Lücke würde sich zwar durch bare Altenteilsleistungen des Hofnachfol-gers entsprechend verringern. Darauf will das Betriebsleiter-Ehepaar jedoch nach Möglichkeit verzichten. Dieses Geld soll dem Betrieb zur weiteren Stärkung seiner Eigenkapitalbildung belassen werden. Um die Versorgungslücke von 24 400 DM/Jahr zu schließen, müsste bei Ren-tenbeginn also in 15 Jahren ein Kapi-talstock von rund 350 000 DM zur Verfü-gung stehen. Daraus könnten im ersten Rentenjahr die benötigten 24 400 DM ent-nommen werden, wobei sich dieser Betrag in den Folgejahren um jeweils 3 % erhöht (Inflationsausgleich). Die Zinsen würden für diese Entnahme jedoch nicht ausrei-chen. Vielmehr ist die Summe so kalku-liert, dass nach 20 Jahren das Kapital auf-gezehrt wäre. Darin steckt ein Risiko, wenn einer oder sogar beide Ehepartner sehr alt werden sollten. Viel sympathischer wäre es dem Be-triebsleiterEhepaar, wenn das angespar-te Kapital erhalten bliebe und nur die Zin-sen für die private Altersvorsorge ver-wendet werden müssten. Dies setzt jedoch voraus, dass bis zum Beginn des Renten-alters ein Kapitalstock von knapp 700 000 DM gebildet wird! Dieses Ziel ist sehr hoch gesteckt. Denn bisher sind an privater Vorsorge nur Sparbriefe im Wert von 20 000 DM sowie eine Kapitallebensversicherung vor-handen, die im Alter von 65 Jahren mit einer voraussichtlichen Ablaufleistung von 135 000 DM fällig wird. Die entscheidende Frage für das Ehepaar Bender lautet deshalb: Lässt sich die Lücke in den verbleibenden 15 Jah-ren noch schließen? Wenn ja, auf welche Sparformen sollte man dabei setzen? Das empfehlen die Experten! Als erstes ist zu überlegen, wie die 20 000 DM Sparbriefguthaben künftig an-gelegt werden sollen. Denkbar wäre, die-sen Betrag sofort in eine private Renten-versicherung oder aber in Aktienfonds zu investieren. Über die private Rentenver-sicherung würde das Geld voraussichtlich eine etwas bessere Verzinsung abwerfen. Das Geld wäre dann jedoch für die nächs-ten 15 Jahre festgelegt. Die finanzielle Flexibilität ginge verloren. Die 20 000 DM in Aktienfonds anzulegen, wäre ebenfalls eine Alternative. Wir raten jedoch davon ab, weil monatliche Sparpläne in kleinen Summen bei Aktien die bessere Lösung sind. Deshalb die Empfehlung: Die 20 000 DM bleiben in Sparbriefen angelegt, oder ein Teil des Geldes wird in europäische bzw. international ausgerichtete Renten-fonds investiert. Aus heutiger Sicht kann Landwirt Bender für dieses Geld mit einer durchschnittlichen Verzinsung von etwa ! 5,5 % rechnen. Da die Sparerfreibeträge bei ihm und seiner Frau noch lange nicht ausgereizt sind, bleibt diese Rendite kom-plett steuerfrei. Bei gleich bleibendem Zinsniveau und Wiederanlage der Zinser-träge würde der Anlagebetrag in 15 Jah-ren auf knapp 45 000 DM anwachsen, so dass bei Rentenbeginn zusammen mit der bestehenden Kapitallebensversiche-rung knapp 180 000 DM zur Verfügung stehen würden. Diese Summe reicht jedoch bei weitem nicht aus, um die bestehende Vorsorge-Lücke zu schließen. Dafür müssen die Sparanstrengungen erheblich verstärkt werden. Zum Glück beenden beide Kin-der in Kürze ihr Studium. Dann werden immerhin rund 1 600 DM pro Monat frei, mit denen die Eltern bisher ihre studierenden Kinder unterstützt haben. Private Rente plus Auszahlpläne Wir empfehlen, diese 1 600 DM in sechs verschiedene Investmentfonds-Sparpläne zu investieren. Sinnvoll wäre z. B. eine Mi-schung aus zwei internationalen Misch-fonds sowie vier europäischen bzw. inter-nationalen Aktienfonds. Dies wäre die Strategie für die nächsten etwa 6 bis 8 Jah-re. Danach sollte um die Kursrisiken ein-zuschränken der Anteil der Mischfonds am Fondsvermögen schrittweise bis zum Rentenbeginn erhöht werden. Wenn die Aktienmärkte einigermaßen mitspielen, müsste auf diese Weise eine durchschnittliche Rendite von 8 % erziel-bar sein. Dann würde das Ehepaar Ben-der bis zum 65. Lebensjahr ein Fondsver-mögen von über 540 000 DM aufbauen. Zusammen mit der Lebensversicherung und dem Sparbriefguthaben würde dann bei Rentenbeginn ein Kapitalstock von über 720 000 DM zur Verfügung stehen. Dieser reicht mehr als aus, um die Ver-sorgungslücke und zwar ohne Kapital-verzehr zu schließen. Das zeigt folgende Kontrollrechnung: Mit einem Betrag von 218 000 DM kann sich das Ehepaar Bender bei Rentenbe-ginn eine lebenslange garantierte Privat-rente von 1 000 DM/Monat bzw. 12 000 DM/Jahr (mit 80 % Partnerübergang) er-kaufen. Damit wäre die errechnete Ver-sorgungslücke bereits zur Hälfte geschlos-sen. Die Überschüsse aus der Versicherung werden für eine 4 %ige jährliche Renten-erhöhung verwendet (heutige Werte, nicht garantiert). Damit wäre die Privatrente le-benslang inflationsgeschützt. Die verbleibende Versorgungslücke von etwas über 1 000 DM/Monat kann problemlos aus dem nach der Sofortren-te übrig gebliebenen Fondsvermögen (über 500 000 DM) bestritten werden. Denn dazu müssten jährlich nur 2,5 % des Fondsvermögens über entsprechende Aus-zahlpläne mobilisiert werden. Das heißt: Schon die Zinsen aus dem Fondsvermö-gen reichen aus, die verbleibende Lücke zu schließen und den jährlichen Auszah-lungsbetrag um z. B. 3 % zu erhöhen (In-flationsschutz). Trotz der Entnahme wür-de sich das angesparte Vermögen nicht verringern, sondern sogar im Rentenalter noch weiter vermehren. Fazit: Die empfohlene Strategie für das Betriebleiter-Ehepaar Bender setzt stark auf europäische und internationale Ak-tienfonds. Sie versprechen eine hohe Rendite, beinhalten aber auch gewisse Kursrisiken. Eine etwas vorsichtigere Strategie könnte so aussehen, dass monatlich nur 800 DM in Aktien- bzw. Mischfonds und weitere 800 DM in reine Rentenfonds eingezahlt werden. Hier ist zwar die Ren-dite, aber eben auch das Kursrisiko gerin-ger. Auch mit dieser Strategie könnte das Betriebsleiter-Ehepaar bis zum 65. Le-bensjahr noch genügend Kapital bilden, um die Versorgungslücke im Alter zu schließen und unabhängig von baren Al-tenteilsleistungen des Hofnachfolgers zu werden. Wesentlich schwieriger wird die Rech-nung, wenn der Betrieb schon in 10 Jah-ren also mit Erreichen des 60. Lebens-jahres an den Hofnachfolger verpachtet werden soll. In diesem Fall ist die An-sparzeit fünf Jahre kürzer. Gleichzeitig muss fünf Jahre früher auf das bis dahin angesparte Kapital zurückgegriffen wer-den. Zudem dürfte der Geldbedarf in die-sen fünf Jahren höher sein als in einem reinen Rentnerhaushalt. Den Bedarf während der letzten fünf Jahre vor der Rente schätzt das Ehepaar auf etwa 52 000 DM/Jahr. An betrieb-lichen Pachteinnahmen können monatlich ca. 2 000 DM (24 000 DM/Jahr) eingeplant werden. Somit ergäbe sich ein jährlicher Fehlbedarf von 28 000 DM. Auf der anderen Seite kann das Ehe-paar bis zum 60. Lebensjahr folgende Ka-pitalbeträge ansparen: Die 20 000 DM, die in Sparbriefen an-gelegt sind, erhöhen sich bei 5,5 % Ver-zinsung auf gut 34 000 DM. Über die Aktien- und Mischfonds kön-nen bis zu diesem Zeitpunkt rund 290 000 DM angespart werden (bei einer unter-stellten Rendite von 8 % pro Jahr). Insgesamt hätte das Ehepaar Bender also bei Erreichen des 60. Lebensjahres ein Kapital von rund 320 000 DM zur Ver-fügung. Hiervon müssen fünf Jahre lang 28 000 DM Fehlbedarf ausgeglichen werden. Mit 5,5 % auf das 60. Lebensjahr abgezinst ergibt das einen Betrag von ca. 120 000 DM, der zur Überbrückung einbehalten wer-den muss. Die verbleibenden 200 000 DM könn-ten in den Aktien- bzw. Mischfonds in-vestiert bleiben. Bei 8 % Rendite werden hieraus bis zum 65. Lebensjahr rund 300 000 DM. Zusammen mit der dann fäl-ligen Lebensversicherung in Höhe von 135 000 DM stünde also bei Beginn des Rentenalters ein Kapitalstock von rund 435 000 DM zur Verfügung! Bis zum 60. Lebensjahr wird es knapp Dieser reicht gerade aus, um die er-rechnete Versorgungslücke zu schließen. Voraussetzung wäre jedoch, dass das ge-samte angesparte Kapital von 435 000 DM mit 65 Jahren in eine private Rentenversi-cherung eingezahlt würde. Dadurch könn-te sich das Betriebsleiter-Ehepaar lebens-lang eine monatliche Rente von 2 000 DM mit 80 % Partnerübergang sichern. Nachteil dieser Variante: Ab Renten-beginn steht keinerlei freies Kapital mehr zur Verfügung. Wenn das Geld einmal in die private Rentenversicherung investiert ist, kommt man später nicht mehr heran. Die Erben gehen leer aus. Bei jeder anderen Lösung müsste das Ehepaar ebenfalls Kompromisse bzw. Abstriche machen. Beispiel: Nur die Hälf-te der Versorgungslücke soll über eine private Sofortrente in Höhe von 1 000 DM/Monat abgedeckt werden. Dann müssten dafür 218 000 DM aus dem Fonds-vermögen von insgesamt 435 000 DM ent-nommen werden, das bei Erreichen des 65. Lebensjahres zur Verfügung stünde. Danach verbliebe noch ein Kapital-stock von rund 217 000 DM. Hiervon müssten jährlich 5,7 % entnommen wer-den, um die verbliebene Lücke von über 1 000 DM/Monat bzw. 12 500 DM/Jahr zu schließen. Bei einer Inflationsrate von 3 % müsste die Auszahlung aus dem Fondsvermögen jedoch ebenfalls um 3 % jährlich angehoben werden, um real die Kaufkraft zu erhalten. Das bedeutet, dass das verbliebene Fondsvermögen nur dauerhaft real erhal-ten werden könnte, wenn die Rendite in den Fonds bei 8,7 % läge (3 % höher als die jährliche Liquidation). Ist die Rendite geringer, was wahrscheinlich ist, wird die Fondssubstanz nach und nach verbraucht. Bei 3 % Inflation und nur 6 % Fondsren-dite wäre das Fondskapital nach rund 11 Jahren aufgebraucht! Das Risiko, irgendwann ohne Fonds-vermögen darzustehen, ist also relativ groß. Dann würde sich für das Betriebs-leiterEhepaar erneut eine Versorgungs-lücke ergeben, die dann doch bare Alten-teilsleistungen von Seiten des Hofnach-folgers erforderlich macht. Hinzu kommt, dass auch bei dieser Lösung das ange-sparte Kapital komplett für die Alters-vorsorge des Betriebsleiter-Ehepaares aufgebraucht würde. Die Erben könnten also nicht mehr profitieren.

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