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Wie das "Kopfkissen-Geld" in Euro umtauschen?

Lesezeit: 8 Minuten

Einige Geldinistitute wollen nur rollierte Münzen oder abgestempelte Notenbündel mit Banderole annehmen. Außerdem wird es wohl in der heißen Phase zwischen Anfang Januar und En-de Februar nicht immer möglich sein, das Euro-Bargeld sofort zu erhalten. Die am Bankschalter abgegebenen Geldscheine kommen dann zunächst in einen so ge-nannten Safe-Bag, der verplompt wird und erst am Feierabend durch die Zählma-schinen laufen kann. Das Euro-Umtausch-geld kann man dann u. U erst Tage später am Bankschalter in Empfang nehmen. Der Umtauschweg ist also in der heißen Pha-se für denjenigen, der keinerlei Konto-berührung will, nicht klar kalkulierbar. Übrigens: Auch nach dem 28. Februar 2002 kann man noch Bargeld in Euro um-tauschen, dann aber nur noch in den Ge-schäftsräumen der jeweiligen Landeszen-tralbanken. Ab 30 000 DM wird registriert Wichtig: In allen Umtausch-Fällen ist das Geldwäschegesetz zu beachten. Es be-sagt: Wenn Sie mehr als 30 000 DM Bar-geld am Bankschalter umtauschen oder auf ein Konto einzahlen wollen, muss die Bank Ihren Namen und Ihre Personalien regis-trieren. Gleichzeitig erfolgt eine Meldung nach dem Geldwäschegesetz. Dabei wird nach der Herkunft des Geldes gefragt. Wer das Bargeld legal erworben und keine Steuern hinterzogen hat, braucht diese Prozedur nicht zu fürchten. Denn kann man die Sache einleuchtend begrün-den, werden die betroffenen Einzahlungs-stellen dies anerkennen. Wichtig wäre da-bei, den jeweiligen Bankberater zu ken-nen. Dann erübrigen sich manche indis-krete Fragen vielleicht schon von selbst. Anders bei den Fällen, in denen ech-tes Schwarzgeld zu Hause unterm Kopf-kissen lagert. Hier haben die Betroffenen wenig Möglichkeiten, das vorhandene DM-Bargeld unbemerkt in Euro-Bargeld zu verwandeln. Die meisten Schlupflöcher wurden bereits gestopft oder sind mit eini-gen Risiken verbunden. Paketbildung wird erkannt Da man weiß, dass ab 30 000 DM regis-triert wird, versuchen manche Anleger, ih-re Geldsummen in kleinere Teile zu split-ten und dann bei Geldinstituten im In- und Ausland einzuzahlen, um der Registrie-rung nach dem Geldwäschegesetz zu ent-gehen. Doch das hat der Gesetzgeber schon vorhergesehen. Erfolgen die Ein-zahlungen auch über Monate verteilt stets bei demselben Institut, greift das Geldwäschegesetz trotzdem. Sobald in der Summe 30 000 DM überschritten werden, muss das Institut den Kunden registrieren. Das gilt auch dann, wenn mehr-fach bei Unternehmen desselben Instituts eingezahlt wird, also etwa bei unterschiedlichen Filialen der gleichen Bank. Dabei sind auch ausländische Zweigstellen eines deutschen Kreditinstituts einbezo-gen. Filialen ausländischer Kre-dit-, Finanz- oder Versicherungs-unternehmen in Deutschland un-terliegen ebenfalls den Vorschrif-ten des deutschen Geldwäschege-setzes. Im übrigen genauso wie deutsche Spielbanken sowie pro-fessionelle Vermögensverwalter. Was viele nicht wissen: Auch unterhalb der 30 000 DM-Grenze kann gemeldet werden, wenn im Einzelfall ein entsprechender Ver-dacht besteht. Dies besagt unmiss-verständlich § 6 des Geldwäschegesetzes. Bei Tatsachen, die Geldwäsche vermuten lassen, sind alle Institute auch bei Beträgen unterhalb von 30 000 DM zur Registrierung der persönlichen Daten verpflichtet. Verstärkte Kontrollen an den Grenzen Ein anderer Versuch besteht darin, dis-krete Bargeldbestände in Koffern, Plastik-tüten, Ski-Ausrüstungen, unter Autositzen oder diskret am Körper über die Grenze zu schaffen. Dort wird das Geld dann bar ein-gezahlt. Mit Einführung des Euro-Bargel-des stellen Banken und Sparkassen die Guthaben dann lautlos auf die neue Wäh-rung um. Wandert das Geld in Tranchen von unter 30 000 DM über die Grenze, blei-ben kaum Spuren. Vorher heben Schwarzgeldsünder ge-nau den gleichen Betrag offiziell bei ihrer deutschen Bank ab. Den Beleg führen sie stets mit sich, um bei Kontrollen die Her-kunft des Geldes erklären zu können. Schließlich kann ja z. B. niemand gehindert werden, etwa teuren Schmuck im Ausland zu kaufen. Beliebt sind auch Auktionen, die am gleichen Tag etwa in Zürich statt-finden, für die man angeblich die hohen Bargeldsummen braucht. Das Problem ist aber, dass das Geld erst einmal physisch über die Grenze muss. Zöllner dürfen direkt an der Grenze und auch innerhalb der Zollgrenzbezirke nach mitgeführtem Geld fragen. Ohne Ver-dacht. Wer lügt und erwischt wird, hat schlechte Karten. Denn der Zoll informiert die Steuerfahndung. Auch hinter dem Schlagbaum herrscht noch keine Entwarnung: Im EU-Ausland, in der Schweiz, in Liechtenstein, Island und Norwegen gelten Geldwäsche-Geset-ze ähnlich dem deutschen Muster. Wer mehr als 30 000 DM einzahlt, muss sich re-gistrieren lassen. In den einschlägigen Ratgeber-Büchern existieren abenteuerliche Empfehlungen. So werden Ski-Routen von Oberstdorf über die Hahnenköpfle-Kellerbach-Bahn oder mit dem Walmendinger-Horn-Sessel-lift ins Kleinwalsertal beschrieben oder die Grenzübergänge Grevenmacher und Was-serbillig nach Luxemburg als besonders sicher angepriesen. Man darf aber davon ausgehen, dass der Zoll genau diese Pamphlete auch gelesen hat und deshalb dort besonders aufmerksam ist. Vorsicht bei Tafelgeschäften Weniger riskant erscheint manchen An-legern der Euro-Umtausch über so ge-nannte Tafelgeschäfte. Damit ist Folgendes gemeint: Man geht mit seinem DM-Bar-geld zum Bankschalter und kauft dort fest-verzinsliche Wertpapiere, die als Urkun-de ausgehändigt werden (Tafelpapiere). Stammen die Papiere aus eigenen Bestän-den der Bank, laufen die Geschäfte über rein interne Konten und sind später kaum nachvollziehbar. Ab 2002 verkauft der Be-sitzer die Papiere dann wieder gegen Euro. Doch Vorsicht: Auch hier greift das Geldwäschegesetz. Bei Bargeschäften über 30 000 DM geht nichts mehr anonym. Hinzu kommt, dass der Bundesfinanzhof kürzlich den Schutz des Bankgeheimnisses bei Tafelgeschäften gelockert hat. Und zwar immer dann, wenn ein Kunde beim gleichen Kreditinstitut, bei dem er Konten oder Depots unterhält, zusätzlich auch Ta-felgeschäfte anonym durch Bareinzahlun-gen und -abhebungen durchführt. Stoßen die Steuerprüfer auf einen solchen Fall, dürfen sie künftig von einem Anfangsver-dacht auf Steuerhinterziehung ausgehen und z. B. per Kontrollmitteilung weiter nachforschen. Wer bei einer fremden Bank Tafelpa-piere kauft, muss ebenfalls damit rechnen, dass diese die Personalien registrieren will in Einzelfällen auch bei Beträgen unter 30 000 DM. Im Verdachtsfall geht dann ein Hinweis wegen möglicher Geld-wäsche an den Staatsanwalt. Genauer hin-geschaut wird z. B. dann, wenn das Institut mehr als 50 km vom Wohnort des Käufers entfernt liegt. Weitere Hürden sind bei Fälligkeit zu meistern: Nicht jede Bank nimmt die Pa-piere später bei Verkauf oder Einlösung gegen bar zurück. Und bei Gutschrift auf einem Konto ist die Spur für Fahnder ge-legt. Einzahlung in eine Lebensversicherung? Eine weitere Variante betrifft das Geschäft mit Lebensversicherungen. Schwarzgeldbesitzer schließen eine größe-re Lebens- oder private Rentenversiche-rung ab. Die Beiträge zahlen sie sofort in einer Summe bar ein. Oder sie eröffnen mit Bargeld ein größeres Beitragsdepot, aus dem fünf Jahre lang die Lebensversi-cherungsprämien bezahlt werden. Nach Ablauf der Verträge gibt es Geld von der Versicherung dann natürlich in Euro. Hier wird übersehen, dass auch Versi-cherungsunternehmen ihre Kunden bei der Annahme von größeren Bargeldsummen identifizieren und registrieren müssen. Die Schwellenwerte liegen hier bei 2 000 bzw. 5 000 DM. Das heißt: Wer mehr als 2 000 DM Jahresbeitrag bar in eine Le-bensversicherung einzahlt oder ebenfalls bar ein Beitragsdepot von mehr als 5 000 DM errichtet, bleibt nicht mehr anonym. Ein weiteres Risiko dieser Lösung zeigt sich im Todesfall. Stirbt der Versicherte, müssen nämlich die Erben die Herkunft der hohen Versicherungsbeiträge dem Fi-nanzamt erklären. Somit ist das Problem oftmals nur nach hinten geschoben. Schiffe, Kunst, Casino Manche Schwarzgeldbesitzer investie-ren ihre gebunkerten D-Mark in Kunst und Antiquitäten. Ab 2002 wollen sie dann die teuren Stücke entweder privat oder bei ei-ner Auktion wieder gegen Euro veräußern. Hier greift aber erneut die Geldwäsche. Denn die entsprechenden Bestimmungen gelten auch für Händler, die Bargeschäfte ab 30 000 DM registrieren müssen. Taucht später die Betriebsprüfung auf, schicken die Beamten für größere Ge-schäfte Kontrollmitteilungen an die Fi-nanzämter. Dies betrifft Kunden von Kunsthändlern, aber auch von Juwelieren, Pelzgeschäften und Möbelhäusern. Passt der Lebensstil nicht zu den deklarierten Einkünften und Entnahmen, wird die Steu-erprüfung aktiv. Manch einer versucht derzeit, den ural-ten Trick mit dem Casino-Scheck neu zu beleben. Die Idee: Im Spielcasino werden größere Bargeldbestände in Chips umge-tauscht. Später wechselt man das Plastik-geld wieder gegen einen Scheck des Casi-nos, den man nach dem Jahreswechsel sei-ner Bank zur Gutschrift vorlegt. Ausge-zahlt würde dann in Euro. Jedoch müssen auch Spielbanken ihre Besucher bei Bargeschäften ab 30 000 DM identifzieren. Außerdem: Spieler, die den Dreh mit dem Casino-Scheck im gleichen Haus zu oft wiederholen, nähren den Ver-dacht auf Geldwäsche. Und: Wer dem Be-triebsprüfer einen Vermögenszuwachs al-lein durch Spielbankgewinne erklären will, ist in der Falle. Spätestens beim dritten Casino-Scheck innerhalb kürzester Zeit alarmiert der Beamte die Fahnder. Wer sogar auf Gewinne in ausländi-schen Spielclubs verweist, muss den un-verhofften Geldsegen praktisch beweisen: Durch Hotelrechnungen, Restaurantbele-ge oder Quittungen des Casinos. Wechselstube im Kosovo Auch das gelegentlich empfohlene Um-tauschen von DM in Euro in Montenegro oder im UN-Verwaltungsgebiet Kosovo, wo die D-Mark als Zweitwährung gilt, dürfte für die Mehrheit der Besitzer von diskretem Geld keine Alternative sein: Zu unsicher, zu riskant. Außerdem potenziert sich in diesen Gebieten das Problem der Falschgeld-Abgabe. -hgt-

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