Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

Aus dem Heft

Wie gegen Berufsunfähigkeit absichern?

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:Wegen eines Rückenleidens kann ich keine private Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen. Jetzt hat mir ein Makler empfohlen,eine "Grundfähigkeitsversicherung " ab zuschließen.Was halten Sie davon? Antwort:Den besten Schutz bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).Sie zahlt die vereinbarte Rente,sobald Sie Ihren Beruf als Landwirt nicht mehr ausüben können.Jedoch ist die Gesundheitsprüfung hier relativ streng.Wenn Sie diese nicht schaffen, kommt als Alternative eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU)in Frage.Allerdings zahlt diese die vereinbarte Rente erst,bei Totalverlust der Erwerbsfähigkeit.Davon wird in der Regel ausgegangen,wenn der Versicherte keinerlei Tätigkeiten für mehr als drei Stunden am Tag ausüben kann.Dieser Fall kommt seltener vor als eine Berufsunfähigkeit,das Risiko für die Versiche-rung ist also geringer.Deshalb ist bei bestimmten Vorerkrankungen eine EUVersicherung noch möglich,während eine BU-Versicherung bereits abgelehnt wird. Eine andere Alternative ist die so genannte Grundfähigkeitsversicherung (GfV), die in Deutschland bislang nur von einer Gesellschaft angeboten wird.Wie der Name schon sagt,hängt bei dieser Versicherung die Rentenzahlung nicht davon ab, ob der Versicherte berufs-oder erwerbsunfähig ist,sondern ob er bestimmte Grundfertigkeiten durch Unfall oder Krankheiten verliert.Dazu gehören z.B. Sehen,Sprechen,Hören,Gehen,Heben und Tragen. In der Regel müssen gleichzeitig drei Grundfähigkeiten fehlen,damit jemand die Rente erhalten kann.Zum Beispiel entsteht ein Rentenanspruch,wenn ein Versicherter eine Strecke von 200 Metern nicht mehr gehen kann und nicht fähig ist,10 Minuten lang zu ste-hen,ohne sich abzustützen und sich nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen kann. Falls noch gravierendere Beschwerden vorliegen,genügt u.U.aber auch der Ausfall einer einzigen Grundfähigkeit,um eine Rente zu beziehen. Wie die Beispiele zeigen,müssen schon sehr schwere körperliche Beeinträchtigungen vorliegen,damit ein Versicherter überhaupt eine GfV-Rente beanspruchen kann.Psychische Erkrankungen werden überhaupt nicht berücksichtigt. Fazit:Wenn eine private Berufsunfähigkeit nicht mehr möglich ist,kommt als Alternative die EU-Versicherung oder die Grundfähigkeitsversicherung in Frage.Diese beiden Versicherungsformen sind schwer zu vergleichen.Nach unserer Meinung ist die Grundfähigkeitsversicherung nicht generell vorteilhafter als eine private EU-Versicherung. In bestimmten Fällen dürfte die EUVersicherung eher eine Rente zahlen als die GfV-Versicherung.Wir empfehlen unbedingt einen Prämienvergleich.Teilweise werden private EU-Versicherungen billiger angeboten als die Grundfähigkeitsversicherung.

Die Redaktion empfiehlt

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.