Mein Schweinemaststall liegt im Ort. Ich liefere regelmäßig 50 Tiere an einen Metzger. Um 4.30 Uhr muss ich dort sein. Die Nachbarn stört das Verladen in der Nacht. Daher überlege ich, die Tiere schon um 21.00 Uhr zu verladen und den Anhänger fünf Stunden bei meinem Außenbetrieb zu parken.
- 1.Ist das zulässig?3
- 2.Wie viel Platz benötige ich auf dem Anhänger? Die Tiere wiegen ca. 120 kg.4
- 2.Wie viel Platz benötige ich auf dem Anhänger? Die Tiere wiegen ca. 120 kg.5
- Es kommt darauf an, wie lange Sie zum Abladen der Tiere brauchen. Der Transport Ihrer Schweine zum Schlachtbetrieb darf laut Tierschutznutztier-Haltungsverordnung (TierSchNutztV) höchstens acht Stunden dauern.6
Zum Transport zählen laut EU-Recht das Ver-, Ent- und Umladen sowie das Ruhen. Daher dauert der Transport bei Ihnen schon 7,5 Stunden, bis Sie beim Metzger ankommen. Dann müssen Sie die Tiere in einer halben Stunde abladen, damit Sie im zulässigen Bereich bleiben.
- Mastschweine über 70 kg dürfen Sie laut TierSchNutztV in Gruppen mit bis zu 15 Tiere transportieren. Pro Tier sollte die Fläche 0,37 m² betragen. Das wären bei 50 Tieren 18,5 m². Für Schweine dürfen Sie außerdem drei Ladeebenen nutzen.8
RA Benjamin Kranepuhl,
tiermed recht, Münster