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Wolf Maisernte Gülle und Wirtschaftsdünger

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Wie QS in der Praxis laufen soll

Lesezeit: 12 Minuten

D er Aufbau des QS-Systems hat auf allen beteiligten Stufen begonnen. Auch innerhalb der Landwirtschaft sind die Vorbereitungen in vollem Gange.Einige offene Fragen sind zwar noch bei Art und Umfang der Dokumentation sowie der vorgesehenen Kontrollen zu klären. Auch die Kosten,mit denen die teilnehmenden Betriebe rechnen müssen,stehen noch nicht endgültig fest.Man kann aber die grobe Größenordnung schon einigermaßen abschätzen.Klar ist hingegen: Schweine-und Rinderhalter,die bei QS mitmachen wollen,müssen ihre betrieblichen Produktionsabläufe systematisch dokumentieren. Wer sich als QS-Systemteilnehmer registrieren lassen will,muss sich verpflichten,die Grundanforderungen der so genannten QS-Charta (Übersicht 1,Seite 31)zu erfüllen.Diese sind die Bedingungen für den Bereich Landwirtschaft: Führung eines Bestandsregisters; Nachweis des betreuenden Tierarztes (Betreuungsvertrag); Verzicht auf antibiotische Leistungsförderer in der Mast; Vollständige Dokumentation des Medikamenteneinsatzes im Betrieb (Bestandsbuch); Dokumentiertes QS-Eigenkontrollsystem mit je nach Tierart unterschiedlichen Schwerpunkten; Salmonellen-Monitoring in Verbindung mit Schlachtbetrieben; Einhaltung der Düngeverordnung durch Vorlage des Nährstoffvergleiches. Einige der aufgelisteten Anforderungen müssen Sie ohnehin erfüllen.So ist z.B.das Führen eines Bestandsbuches seit Herbst letzten Jahres gesetzlich vorgeschrieben.In einzelnen Punkten geht die Charta dagegen aus Gründen des Verbraucherschutzes über die gesetzlichen Vorgaben hinaus,z.B.beim Verzicht auf antibiotische Leistungsförderer in der Mast (ab 40 kg). Dokumentation und Eigenkontrolle Die Grundlage für QS in der Landwirtschaft ist eine systematische Dokumentation und Eigenkontrolle der betrieblichen Produktionsabläufe.Ein Blick in den QS-Ordner,den jeder teilnehmende Betrieb führen muss,zeigt den Umfang der Dokumentation.Das Ablageregister sieht 19 Bereiche vor,zu denen man entsprechende Dokumente (z.B.Lieferscheine)oder Aufzeichnungen (Mischprotokoll usw.)erstellen und aufbewahren muss.Das Register finden Sie in Übersicht 2 auf Seite 38. Einige der geforderten Unterlagen sind auch bisher schon vorgeschrieben und deshalb im Betrieb vorhanden.Dazu gehören das Bestandsregister (Nr.3),bei Schweinehaltern auch der Betreuungsvertrag mit dem Hoftierarzt (Nr.8),das Bestandsbuch für den Arzneimitteleinsatz (Nr.9)und der Nährstoffvergleich (Nr. 15),den alle Betriebe ab 10 Hektar laut Düngeverordnung einmal jährlich aufstellen müssen. Mit diesen Unterlagen erfüllt man bereits einen Teil der Dokumentationspflichten für QS.Diese brauchen also nicht doppelt erfasst und abgelegt werden. Es genügt,wenn man im QS-Ablageregister notiert,wo das heißt,in welchem Ordner im Betriebsbüro die Dokumente zu finden sind. Weitere Unterlagen müssen nur ein-mal für die QS-Teilnahme zusammengestellt werden.Das gilt beispielsweise für die allgemeinen Betriebsdaten (Nr.1), wie die Betriebsnummer laut VVVO (Viehverkehrsverordnung)und die Angaben zu Flächenausstattung und Tierbestand,die sich nur selten ändern.Im Prinzip genügt hier sogar der Mantelbogen der EU-Anträge.Als Lageplan (Nr.2)reicht eine Skizze aus, die zeigt,wo die Tiere gehalten und das Futter gelagert wird. Außerdem müssen im QSOrdner die eigenen Anmeldeunterlagen sowie die Bestätigung bzw.die Anerkennung als QS-Erzeuger aufbewahrt werden (Nr.18).Bei Rinderhaltern ist für die Teilnahme ein Betreuungsvertrag mit einem Bestandstierarzt erforderlich (Nr.8).Schweinehalter sind dazu ohnehin schon verpflichtet. Lieferscheine aufbewahren Bei ielen Geschäftsvorfällen in der Landwirtschaft werden Lieferscheine ausgestellt, die aber häufig nach Erhalt der Rechnung in den Papierkorb wandern.Bei QS werden manche Lieferscheine und ähnliche Belege jedoch zu wichtigen Dokumenten,die aufbewahrt werden müssen.Dies sind z.B. die Belege für erhaltene,verkaufte und verendete Tiere (Nr.4),tierärztliche Arzneimittel-Abgabebelege (Nr.10),Herstellungsaufträge für Fütterungsarzneimittel (Nr.11)und die Lieferscheine für bezogene Futtermittel (Nr.5). Solche Belege müssen aber nicht nur abgeheftet,sondern auch kontrolliert werden.Denn aus den Lieferscheinen muss hervorgehen,dass die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen bzw.die QSVorschriften eingehalten wurden.So darf z.B.das Futter nur von Herstellern bezogen werden,die ebenfalls registriert sind. Diese müssen alle Futterkomponenten offen deklarieren und dürfen nur solche Stoffe verwenden,die in der Positiv-Liste für Futtermittel aufgeführt sind. Weitere Unterlagen,die direkt mit QS zusammenhängen,müssen ebenfalls im QS-Ordner aufgewahrt werden.So ist für die Schweineproduktion ab Juli eine kontinuierliche Salmonellenüberprüfung vorgesehen.Ergebnisse,die sich auf die eigene betriebliche Salmonellensituation beziehen (Nr.16),müssen also im Ordner abgelegt werden.Auch erhalten teilnehmende Schweinehalter ab Juli die Befunddaten der geschlachteten Tiere zugeschickt (Nr.17).Die Ergebnisse müssen aufbewahrt werden.Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb von einem unabhängigen QS-Prüfer kontrolliert wurde.Das Prüfprotokoll (Nr.19)gehört ebenfalls in den QS-Ordner. Mehr Aufzeichnungen für Eigenmischer Betriebe,die ihre eigenen Futtermischungen herstellen,müssen für die QSTeilnahme zusätzliche Aufzeichnungen anfertigen.Dazu gehören Mischprotokolle (Nr.7),aus denen deutlich wird,welche Ration den Tieren gefüttert wurde (z.B. Rezepturbuch).Außerdem sollen bei den Eigenmischern stichprobenartig Futtermittelproben gezogen und durch ein Labor untersucht werden.Die Laborergebnisse sind abzuheften. Noch nicht endgültig geklärt sind Umfang und Inhalt der Futtermitteluntersuchungen.Einig ist man sich zumindest, dass es ausreicht,wenn z.B.20 %der Eigenmischer-Betriebe für eine jährliche Futtermitteluntersuchung als Stichprobe ausgewählt werden.Die anfallenden Kosten würden dann auf alle EigenmischerBetriebe umgelegt.Die Höhe der Kosten ist aber abhängig von Umfang und Inhalt der Laboruntersuchungen.Beim DBV geht man davon aus,dass die umgelegten Kosten nicht über 25 E pro Betrieb und Jahr liegen werden. Durch zusätzliche Aufzeichnungen müssen teilnehmende Betriebe auch eine regelmäßige Durchführung einer Schädlingsbekämpfung (gegen Ratten,Mäuse etc.)nachweisen.Es genügt dazu eine Notiz im QS-Ordner (Nr.13),wann etwas unternommen wurde und was gemacht wurde.Schweinehalter sind ohnehin im Rahmen der Schweinehaltungshygieneverordnung dazu verpflichtet,eine solche Schädlingsbekämpfung durchzuführen und zu dokumentieren. Noch nicht abgeschlossen ist offenbar die Diskussion über Funktion und Ausgestaltung der so genannten Checklisten für die Eigenkontrolle bei Schweinen und Rindern (Nr.14).Mit diesen Checklisten soll der Betriebsleiter den Ablauf der Produktion regelmäßig überprüfen.Dazu gehört z.B.die Funktionsfähigkeit von Lüftungs-und Fütterungsanlagen. Im bisher diskutierten Entwurf der Checklisten werden allerdings alle wichtigen gesetzlichen Grundlagen für die Tierhaltung detailliert aufgelistet.Zu jedem Punkt könnte der Betriebsleiter dann notieren,wo im Betrieb noch nachgebessert werden müsste.Zwar gelten diese Checklisten nur als ein mögliches Hilfsmittel, das verwendet werden kann.Andererseits ist aber nicht klar,was davon im Rahmen der neutralen Kontrolle vorgelegt werden muss. Einhaltung der Kriterien wird überprüft Insgesamt gilt,dass alle im Rahmen der QS-Teilnahme gesammelten Dokumente und Aufzeichnungen für mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden müssen.Wie der einzelne Betrieb die Ablage organisiert,ist ihm freigestellt.Wichtig ist,dass im Ablageregister notiert ist,wo die entsprechenden Unterlagen zu finden sind. Genauso wichtig ist es natürlich,dass sie dort auch tatsächlich zu finden sind,wenn eine Kontrolle stattfindet. Mit der Teilnahme an QS verpflichtet sich der einzelne Landwirt,die vereinbarten Anforderungen einzuhalten.Das wird durch verschiedene Kontrollen überprüft.Die Rede ist von einem dreistufigen Kontrollsystem.Aber was steckt genau dahinter? Die erste Stufe ist die so genannte Eigenkontrolle .Dies bedeutet nichts anderes,als dass der einzelne Landwirt regelmäßig prüfen muss,ob er alle QS-Anforderungen erfüllt und ob seine Dokumentation richtig und vollständig ist. In der zweiten Stufe wird jedes Jahr ein Teil der Betriebe durch unabhängige Prüfer kontrolliert.Die dritte Stufe nennt sich Kontrolle der Kontrolle .Die meisten Landwirte werden davon nie etwas bemerken,denn hier geht es nicht um eine weitere Kontrolle ihrer Betriebe.Mit diesem Instrument soll vielmehr die Arbeit der Prüfinstitutionen von einer übergeordneten Instanz kontrolliert werden. Wie wichtig das ist,zeigen die aktuell bekannt gewordenen Pannen bei den BSE-Tests in privaten Labors.Die QS GmbH wird daher ein unabhängiges Prüfinstitut damit beauftragen,die ordnungsgemäße Arbeit der akkreditierten Prüfunternehmen zu kontrollieren. Wo anmelden? Interessant für Schweine-und Rinderhalter ist natürlich die Frage,wie die Teilnahme bei QS organisiert wird.Als Ansprechpartner für den einzelnen Landwirt sind die so genannten Bündeler vorgesehen.Dies können Erzeugergemeinschaften,Schlachtunternehmen oder andere Organisationen sein,die in der jeweiligen Region die Organisation übernehmen.In Bayern wird wahrscheinlich der Bayerische Bauernverband (BBV)als Bündeler auftreten.In Nordwestdeutschland wurde speziell dafür die Qualitätspartnerschaft Nordwest gegründet. Vorgesehen ist,dass die Bündeler für ihre Betriebe die QS-Mitgliedschaft beantragen.Dann könnte eine erfolgreiche Eingangskontrolle bei etwa 10 %der Betriebe ausreichen,um möglichst schnell die Anerkennung für die ganze Gruppe zu erhalten.Allerdings muss dann die Eingangskontrolle für die übrigen Betriebe innerhalb von zwölf Monaten nachgeholt werden.Mit anderen Worten:Jeder Betrieb,der bei QS mitmachen will,muss eine solche Eingangskontrolle durchlaufen. So könnte die Kontrolle aussehen Sowohl die Eingangskontrollen als auch die späteren Routinekontrollen werden vom jeweiligen Bündeler organisiert. Er beauftragt eines der akkreditierten Prüfinstitute,die einzelbetriebliche Kontrolle durchzuführen.Von der Vorgehensweise gibt es dabei keinen Unterschied zwischen der Eingangskontrolle und den nachfolgenden Routinekontrollen.Allerdings kann bei einer Eingangskontrolle nur das überprüft werden,was bis dahin gesammelt werden konnte. Grundlage der Überprüfung sind die im Ablageregister aufgeführten Dokumente und Aufzeichnungen.Der Prüfer wird zu jedem dieser Bereiche eine Bewertung vornehmen.Vorgesehen sind: 100 Punkte wenn alles in Ordnung ist, 75 Punkte bei leichten Mängeln, 50 Punkte bei deutlichen,aber noch abstellbaren Mängeln und 0 Punkte bei schweren Mängeln. Auf jeden Fall muss der Prüfer,wenn er Mängel feststellt,diese in einem Bericht erläutern.Bei der Überprüfung gibt es aber auch so genannte K.o.-Kriterien .Das sind schwere Mängel,die direkt zum Ausschluss führen.Als K.o.-Kriterien gelten bisher: Wenn Stammdaten,wie die allgemei-nen Betriebsdaten,nicht vollständig vorgelegt werden können; wenn kein Bestandsregister geführt wird oder die Tiere nicht entsprechend der Viehverkehrsverordnung gekennzeichnet sind; wenn bei zugekauften Futtermitteln kein Nachweis über Bezugsquelle und Inhalt (offene Futtermitteldeklaration)vorgelegt werden kann bzw.Futtermittel verwendet wurden,die nicht zur Positivliste gehören und wenn es keinen Betreuungsvertrag mit einem Hoftierarzt gibt,kein Bestandsbuch geführt wird oder die Arzneimittelabgabebelege nicht ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Die Ergebnisse der Kontrolle werden für jeden Betrieb zusammengefasst,indem eine Durchschnittspunktzahl (Bewertung)berechnet wird.Liegt ein Betrieb über 50 Punkten,so ist bzw.bleibt er anerkannt und kann seine Tiere als QSWare vermarkten.Dies gilt für alle Tiere, die zum Zeitpunkt der Anerkennung auf dem Betrieb stehen.Im Prinzip ist die Häufigkeit der weiteren Kontrollen dann abhängig von der erreichten Punktzahl. Dazu gibt es folgende Kategorien: Klasse A:ab 90 Punkte Klasse B:70 bis 89 Punkte Klasse C:50 bis 69 Punkte Die Betriebe der Klasse A erfüllen die QS-Anforderungen besonders gut.Sie haben Produktion und Dokumentation nachweislich im Griff.Deshalb müssen sie weniger häufig kontrolliert werden.In dieser Gruppe genügt es,wenn jährlich 30 % der Betriebe von unabhängigen Prüfern aufgesucht und kontrolliert werden.Dabei hängt es vom Konzept des jeweiligen Bün-delers ab,ob jährlich neu nach dem Zufallsprinzip eine Stichprobe von 30 %gezogen oder ob jeder A-Betrieb im festen Turnus alle drei Jahre überprüft wird. Das Gleiche gilt für die Betriebe der Gruppe B.Hier ist eine jährliche Stichprobe von 50 %bzw.ein zweijähriger Prüfrhythmus vorgesehen.In der Gruppe C müsste schließlich jeder Betrieb einmal jährlich kontrolliert werden. Alternativ hat der Bündeler die Wahl, alle Betriebe in gleichem Maße kontrollieren zu lassen.Dabei entscheidet dann aber die durchschnittliche Punktzahl aller teilnehmenden Betriebe über die Häufigkeit der Kontrollen. Was wird QS kosten? Der wichtigste Kostenfaktor für die Teilnahme bei QS sind die Kontrollkosten.Wie hoch diese sein werden,steht noch nicht endgültig fest.Erste Schätzungen gehen davon aus,dass eine komplette Betriebskontrolle durch ein Prüfinstitut zwischen 100 und 200 E kosten könnte. Hinzu kommen Lizenzgebühren von jährlich etwa 5 E pro Betrieb,bei Eigenmischern eine Untersuchungspauschale von rund 25 E und die Kosten für den Bündeler.Dessen Verwaltungsausgaben könnten zusätzlich mit bis zu 25 E pro teilnehmenden Betrieb zu Buche schlagen. Da jeder Betrieb,der sich für QS anmeldet,eine Eingangskontrolle durchlaufen muss,werden die Kosten im ersten Jahr wahrscheinlich bei über 200 E pro Betrieb liegen.In den Folgejahren hängen die Kosten für den Einzelbetrieb dann von der Häufigkeit und der Organisation der Routinekontrollen ab. Zwar muss im Prinzip jeder Teilnehmer seine eigenen Kontrollkosten tragen.Der Bündeler hat aber die Möglichkeit,die anfallenden Kosten praktisch in Form einer Jahresgebühr auf die ganze Gruppe umzulegen.Dies ist erst recht notwendig, wenn die zu kontrollierenden Betriebe über eine Stichprobe ausgewählt werden. Fachleute schätzen,dass die jährlichen Kosten für Betriebe,die nur alle drei Jahre kontrolliert werden bzw.die der 30 %igen-Stichprobe unterliegen,bei rund 100 E pro Jahr liegen könnten.Sind häufigere Kontrollen notwendig (jährlich bzw.alle zwei Jahre),erhöhen sich die Kosten entsprechend. Aber wie gesagt:Noch gibt es keine endgültigen Zahlen,wie hoch die QS-Gebühren sein werden und nach welchem Schema die anfallenden Kontrollkosten auf die teilnehmenden Betriebe umgelegt werden sollen.Es liegt nun an den Bündelern,welche Art der Organisation sie den Landwirten in ihrer Region anbieten.Dabei stehen die Bündeler durchaus im Wettbewerb untereinander.Sie konkurrieren um eine möglichst große Teilnehmerzahl, denn nur so können sie die anteiligen Verwaltungskosten senken.Wenn sie gleichzeitig auch als Vermarkter auftreten,geht es auch um den Wettbewerb um den Rohstoff Fleisch.Bei einigen Schlachtunternehmen wird schon laut darüber nachgedacht,einen Teil der Kontrollkosten zu übernehmen.So zahlt z.B.die Westfleisch allen Teilnehmern ihrer Vermarktungsprogramme Transparind und Bestschwein nach dem erfolgreichen Audit 250 E auf ihr Gesellschafterkonto. Hier könnte und sollte ein Wettbewerb entstehen,der Landwirten eine kostengünstige und effiziente Teilnahme bei QS ermöglicht.Andreas Quiring

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