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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

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Wie scharf wird die neue Düngeverordnung?

Lesezeit: 13 Minuten

In den viehstarken Regionen gehen die Nitratwerte nach oben. Das hat Brüssel alarmiert. Deutschland soll die Düngeverordnung deutlich verschärfen, fordert die Kommission. Dagegen wehrt sich Ilse Aigner.


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Die gute Nachricht lautet: In Deutschland sinken die landwirtschaftlichen Stickstoffeinträge seit Jahren. Anfang der 90er-Jahre lagen die Nitratgehalte noch bei fast 65 % der Messstellen oberhalb des Grenzwertes von 50 mg/l. Weitere 12 % waren im kritischen Bereich von 40 bis 50 mg/l. In der Folge haben Bund und Länder das Ordnungsrecht verschärft und die Beratung intensiviert. Mit Erfolg: Heute liegt der Anteil der Messstellen mit mehr als 50 mg Nitrat bundesweit unter 50 %.


Der Trend stimmt also. Die Experten gehen davon aus, dass sich dieser auch fortsetzt. Aber nur im Durchschnitt und angeblich zu langsam. Deshalb ist keine Entwarnung angesagt. Weiterhin sind gut 27 % aller Grundwasserkörper in Deutschland wegen zu hoher Nitratgehalte in einem schlechten chemischen Zustand (Übersicht 1). Bis 2016 rechnen die Umweltexperten allenfalls mit einem leichten Rückgang auf 25 %.


In ganz Deutschland gibt es Regionen mit Nitratbelastungen. Problematisch sind vor allem die Veredlungsregionen. Dort finden sich zunehmend Messstellen mit steigenden Nitratwerten.


Nitratwerte steigen wieder.

Im dreijährigen Mittel von 2008 bis 2010 wiesen im Vergleich zur Situation vor vier Jahren 15 % aller Messstellen leicht steigende Nitratwerte und knapp 25 % sogar stark steigende Werte auf (siehe Übersicht 2, Seite 32). Nicht alle Messstellen liegen über dem Grenzwert von 50 mg/l. Aber der Trend ist das Problem. Hinzu kommt, dass auch die Ammoniak-Freisetzung in den Schweine- und Geflügelhochburgen mit durchschnittlich über 25 kg N/ha LF deutschlandweit am höchsten ist.


Für die regional steigenden Belastungen machen die Experten im Wesentlichen vier Ursachen verantwortlich:


  • Der Stickstoff-Anfall aus Wirtschaftsdünger konzentriert sich immer stärker auf die nordwestdeutschen Veredlungsgebiete. Nach wie vor nimmt die Viehdichte dort zu, während weite Teile Deutschlands fast zur nutztierfreien Zone werden.


Mehr Tiere heißt mehr Gülle. So „produzieren“ die drei viehreichen Kreise Borken, Vechta und Cloppenburg heute 10 % mehr Stickstoff als vor zehn Jahren.


  • Seit 2000 sind in Deutschland mehr als 6 000 neue Biogasanlagen entstanden. Entsprechend hat sich auch die Gärrestmenge von 2 Mio. t (2000) auf 84 Mio. t (2011) erhöht. Viele Biogasanlagen liegen zudem in den viehdichten Regionen. Das verschärft das ohnehin bestehende Stickstoffproblem noch zusätzlich.
  • Bis vor kurzem gab es erhebliche Gülle-Importe aus den Niederlanden. Schätzungen gehen von 2 Mio. t aus. Das wären weitere 10 000 t Stickstoff, die jahrelang vorwiegend auf niedersächsischen und nordrhein-westfälischen Flächen ausgebracht worden sind.
  • Die Intensivierung der Veredlung und der Biogas-Boom haben den Mais zur ökonomisch günstigsten Fruchtart werden lassen. Sein vergleichsweise geringer N-Bedarf und seine gute N-Verträglichkeit machen die Pflanze zu einem sehr interessanten Verwerter von Wirtschaftsdünger. Düngeexperten gehen davon aus, dass in den Veredlungsregionen inzwischen mehr als 70 % der Maisbestände mit Stickstoff überversorgt sind. Dadurch hat sich der im Humus gebundene organische Stickstoff in den vergangenen Jahrzehnten um bis zu 50 % erhöht. Eine steigende N-Mineralisation ist die Folge.


Unterm Strich sind die Nährstoffüberschüsse in den Veredlungsregionen zuletzt also eher größer als kleiner geworden. Das Problem könnte sich noch verschärfen, wenn sich die Getreide-, Futtermittel- und Bioenergiemärkte in den kommenden Jahren weiter positiv entwickeln und es betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, den Ackerbau zu intensivieren.


Ziele werden nicht erreicht.

Schon heute ist klar, dass die Bundesregierung ihre ambitionierten politischen Ziele


  • bis 2010 den nationalen N-Bilanzsaldo auf maximal 80 kg N/ha LF zu drücken,
  • bis 2010 die Ammoniak-Freisetzung in die Luft auf 550 Kilotonnen (kt) zu reduzieren,
  • bis 2015 den „guten ökologischen Zustand der Gewässer“ gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen und
  • bis 2019 gemäß der deutschen Biodiversitätsstrategie einen Anteil von 19 % von Flächen mit „hohem Naturwert“ zu entwickeln, verfehlt hat oder mit ziemlicher Sicherheit verfehlen wird. Weil vor allem EU-Recht betroffen ist, drängt Brüssel jetzt mit Macht auf eine strengere deutsche Düngeverordnung. Dabei ist es kein Geheimnis, dass die EU-Kommission die niederländischen und dänischen Regelungen für vorbildlich hält (siehe Kasten auf S. 34).


Jetzt steckt die Bundesregierung in der Zwickmühle. Einerseits verfehlt sie die europäischen und die selbst gesteckten Ziele. Andererseits will sie auch keine allzu drastischen neuen Auflagen für die Düngeverordnung.


„Wir brauchen keine ordnungspolitischen Verschärfungen der Düngeverordnung. Die angewandten Methoden guter landwirtschaftlicher Praxis haben sich bewährt“, erklärte der agrarpolitische Sprecher der CSU, Dr. Max Lehmer, kurz vor Weihnachten bei der Debatte im Agrarausschuss des Bundestages über einen SPD-Antrag, der auf eine Verschärfung der Düngeverordnung abzielte. Allerdings räumte Lehmer ein, dass es „orts- und regionalbezogen“ Überschreitungen der Grenzwerte gebe. Land- und Wasserwirtschaft seien aufgefordert, dafür gemeinsame Lösungen zu finden. Einheitliche flächendeckende Patentlösungen seien dagegen nicht zielführend.


Es ist offensichtlich, dass auch Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) das sensible Thema vor der Bundestagswahl nicht mehr ernsthaft anpacken will. Sie setzt darauf, dass es genügt, die gröbsten Defizite der Verordnung auszumerzen und nur Details anpassen.


Ob sie damit in Brüssel durchkommt, ist indes fraglich. Die EU-Kommission hat bereits angekündigt, die Ende dieses Jahres auslaufende Ausnahmeregelung (sog. Derogation), nach der Grünlandbetriebe statt 170 kg bis zu 230 kg N aus wirtschaftseigenen Düngemitteln ausbringen dürfen, nur dann zu verlängern, wenn Berlin die Düngeverordnung verschärft. Wenn es zu keiner Einigung kommt, hängen rund 1 200 Betriebe Anfang 2014 in der Luft, davon kommt die Hälfte aus Bayern.


Zuletzt hat sich auch DBV-Präsident Joachim Rukwied an die Kommission gewandt und sie aufgefordert, die 230er-Regelung nicht an die Novelle der Düngeverordnung zu koppeln. In Deutschland seien bereits „sichtbare Fortschritte im Gewässerschutz erzielt worden und weitere zu erwarten“. Bislang zeigt sich die Kommission davon unbeeindruckt.


Evaluierung fertig:

Wenn Aigner die Derogationsregelung noch retten will, muss sie jetzt rasch eine Anpassung der Düngeverordnung vorlegen. Dabei will sie sich auf einen seit November 2012 vorliegenden Evaluierungsbericht zur derzeitigen Verordnung stützen. Diesen hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Thünen-Instituts in Braunschweig erarbeitet. Die Düngungsexperten haben die Wirksamkeit der bisherigen Regelung untersucht und darauf aufbauend Verbesserungsvorschläge vorgelegt.


Dabei rütteln sie nicht an den Grundfesten der Verordnung, sondern empfehlen der Bundesregierung, an den bisherigen Prinzipien festzuhalten. Nachfolgend die 10 wichtigsten Vorschläge:


1. Düngeplanung:

Alle Betriebe sollen in Zukunft schlagbezogen die jeweilige N- und P-Düngung dokumentieren müssen. Die Unterlagen sind sieben Jahre aufzubewahren. Zur besseren Orientierung der Betriebsleiter soll es zudem bundesweit einheitliche N-Sollwerte für gleiche Kulturen und vergleichbare Bedingungen geben, aber keine pauschalen Düngungsobergrenzen wie in den Niederlanden, Dänemark oder Belgien. Das große Deutschland sei dafür standörtlich zu unterschiedlich, argumentieren die Experten. Pauschale Obergrenzen führten nur zu einer unerwünschten Über- und Unterversorgung der Pflanzen, heißt es im Bericht.


2. Abstand zu Gewässern:

Die bisherigen Abstandsregeln zu Gewässern sollen bestehen bleiben. Das heißt, in Abhängigkeit von der Arbeitsbreite der Ausbringtechnik darf auf einem bis zu 3 m breiten Streifen nicht mehr gedüngt werden. Das Abschwemmen von Gülle ist schon bei oberflächig gefrorenen oder leicht mit Schnee bedeckten Böden zu vermeiden. Bei wassergesättigten, gefrorenen und mit mehr als 5 cm Schnee bedeckten Böden gilt weiterhin ein grundsätzliches Aufbringungsverbot.


3. Längere Sperrfristen:

Die Sperrfrist für die Ausbringung von organischen Düngemitteln soll künftig unmittelbar nach der Ernte der Hauptkultur beginnen (bisher 1. November). Ausnahmen soll es nur für Raps, Feldgras und frühgesäte Zwischenfrüchte geben, bei denen es auch im Spätsommer und Herbst noch eine nennenswerte Nährstoffaufnahme gibt. Hier soll die Sperrfrist am 1. Oktober beginnen.


Damit wäre künftig eine Gülledüngung zur Strohrotte nicht mehr erlaubt. Es sei denn, es werden nachfolgend Zwischenfrüchte angebaut. Hingegen soll Mineraldünger weiterhin bis zum 31. Oktober ausgebracht werden dürfen, „um bedarfsorientierte Düngungsmaßnahmen im Herbst zu ermöglichen“.


Für Grünland gilt auch künftig die bisherige Sperrfrist ab dem 15. November. Auch bei Festmist bleibt die ganzjährige Ausbringung möglich.


Die Experten empfehlen, die Sperrfristen regional flexibel zu halten. Landkreise könnten dann die Zeitfenster je nach Witterung und Nährstoffausnutzung verschieben, aber nicht verkürzen oder verlängern.


4. Höhere Lagerkapazitäten:

Die Mindestlagerkapazitäten für Gülle und Gärreste müssen nach Ansicht der Arbeitsgruppe entsprechend der veränderten Sperrfristen erhöht werden. Betriebe mit viel Ackerland und geringen Ausbringungsmöglichkeiten im Spätsommer und Herbst sollten größere Kapazitäten (z. B. 9 Monate) vorhalten als Grünlandbe-triebe.


Für gewerbliche Betriebe ohne eigene Ausbringungsflächen empfehlen die Experten Lagersilos für mindestens 9 Monate. Wichtig: Die Mindestlagerkapazitäten sollen künftig auch für Gärreste aus Biogasanlagen gelten.


5. Verlustarm ausbringen:

Gülle soll auf bewachsenen Flächen nur noch mit Schleppschläuchen bzw. mit Schlitz- oder Injektionstechnik ausgebracht werden dürfen. Die Experten wollen für die dann in vielen Betrieben notwendigen Investitionen aber lange Übergangsfristen vorsehen. Für Ackerland soll die Vorgabe ab 2020, für Feldgras und Grünland ab 2025 gelten. Prallteller wären dann nur noch auf unbestellten Flächen bei unverzüglicher Einarbeitung zulässig. Unverzüglich bedeutet: innerhalb von vier Stunden! Die meisten Bundesländer haben bereits Mitte 2012 beschlossen, die Düngeverordnung so auszulegen.


6. Gärreste einbeziehen:

Die Obergrenze für die Ausbringung organischer Düngemittel soll weiter bei 170 kg N/ha liegen. Wichtig ist der Arbeitsgruppe allerdings, dass auch die Gärreste aus Biogasanlagen mit eingerechnet werden. Gleiches soll auch für Klärschlamm und Kompost gelten. Dafür müsste aber wohl erst einmal das Düngegesetz geändert werden.


7. Bilanzierung verfeinern:

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe spricht sich dafür aus, weiter beim Ansatz der betrieblichen Flächenbilanzierung (Feld-Stall-Bilanz) zu bleiben. Auf die Hoftorbilanz umzustellen, halten die Experten für zu aufwendig.


Allerdings wollen sie insbesondere die Nährstoffabfuhr über das Grundfutter exakter als bisher ermitteln. Dafür soll ein von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft entwickelter „Grundfutterfaktor“ angewendet werden. Damit wird die Nährstoffabfuhr über das Grundfutter mithilfe der betriebseigenen Tierbestände errechnet und so überprüft. Damit soll die Bilanzierung zu hoher Nährstoffabfuhren verhindert werden. Zu- und Verkäufe von Grundfutter müssen gesondert erfasst und dokumentiert werden. Das soll über die Lieferscheine erfolgen.


8. P-Salden begrenzen:

Weil in Deutschland bereits rund 35 % der Ackerflächen und 20 % des Grünlands hoch mit Phosphat (Stufe D und E) versorgt sind, wollen die Düngungsexperten von Bund und Ländern die weitere Anreicherung begrenzen. Bei Böden in den Versorgungsstufen A und B soll in Zukunft im sechsjährigen Mittel ein Phosphatsaldo von höchstens 60 kg P2O5/ha zulässig sein. In Stufe C sind es noch maximal 20 kg/ha, während in D und E überhaupt kein Überschuss mehr zulässig sein soll.


9. Genauere N-Salden:

Der maximal zulässige N-Saldo von 60 kg/ha soll erhalten bleiben. Allerdings spricht sich die Arbeitsgruppe dafür aus, die Koeffizienten für die Berechnung des N-Saldos anzupassen. Das gilt zum einem für die Mindestanrechnung der N-Ausscheidungen auf der Weide. Bei Rindern sollen künftig 60 %, bei Schafen und Pferden 50 % angerechnet werden. Bisher gelten für alle Tierarten 25 %.


Im Gemüsebau wollen die Düngungsexperten von Bund und Ländern den sogenannten „unvermeidlichen“ N-Überschuss auf 60 kg/ha beschränken. Dann wäre auf Gemüseflächen nur noch ein maximaler N-Saldo von 120 kg zulässig. In der derzeitigen Düngeverordnung sind die maximal erlaubten Überschüsse auf die jeweiligen Gemüsekulturen zugeschnitten und können 80, 120 und bis zu 160 kg N/ha betragen.


10. Verpflichtende Beratung:

Wer die zulässigen P- und N-Salden überschreitet, soll verpflichtet werden, sich beraten zu lassen. Und zwar auf eigene Kosten. Wer dem nicht nachkommt, kann mit einem Bußgeld belegt werden.


Die Einhaltung der maximalen Nährstoffsalden soll künftig im Rahmen der Cross Compliance-Kontrollen überprüft werden, meinen die Experten. Bislang wird lediglich überprüft, ob der Nährstoffvergleich überhaupt vorhanden und richtig ist. Eine bundesweit einheitliche Prüfung der P- und N-Salden erfolgt nicht.


Was macht Aigner?

Das BMELV bereite derzeit eine Änderung der Düngeverordnung auf Basis der Empfehlungen des Berichts vor, so die schmallippige Antwort einer Sprecherin der Ministerin gegegenüber top agrar. Nach Abstimmung mit den Ländern soll ein Referentenentwurf kommen. Wann das sein wird, ist völlig offen. Bislang hat sich die Ministerin nicht in die Karten blicken lassen.


Wenn der Bund nicht bald handelt, könnten die Länder über den Bundesrat aktiv werden. Seit der Wahl in Niedersachsen hat „Rot-Grün“ dort eine eigene Mehrheit.


Unsere Geduld ist nicht unendlich, heißt es. Auf der Grünen Woche in Berlin haben die grünen Landwirtschaftsminister Johannes Remmel (NRW) und Robert Habeck (Schleswig-Holstein) die Zeitachse schon mal vorgegeben. Der Bund solle bis Ende März einen Vorschlag vorlegen, forderten sie.


Ob die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe überhaupt ausreichen, die zunehmenden Nährstoffbelastungen in den Veredlungsregionen einzudämmen oder gar aufzuhalten, ist auch unter Experten heftig umstritten.


Das wurde bei einer Tagung der DLG Anfang Dezember letzten Jahres in Berlin mehr als deutlich. Renommierte Agrarwissenschaftler halten die Empfehlungen für zu kurz gesprungen. „Wenn es dabei bleibt, wird sich wenig bessern“, so der Kieler Agrarwissenschaftler Prof. Dr. Friedhelm Taube. Er fordert z. B. auf der Basis „Hoftor“ zu bilanzieren, die akzeptablen Salden bei Phosphat stärker zu reduzieren und deutlich kürzere Übergangsfristen bei der verlustarmen Ausbringung von Gülle zu setzen (siehe auch S. 38).


Prof. Dr. Hans-Georg Frede von der Universität Gießen schlägt sogar vor, das Thema Stickstoff „ganzheitlicher“ zu betrachten und nicht nur die Düngeverordnung in den Blick zu nehmen. Man müsse z. B. auch die Auswirkungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes auf die Nährstoffüberschüsse berücksichtigen und das Gesetz ggf. diesbezüglich anpassen.


Außerdem gelte es die Beratung zu intensivieren, damit die organischen Düngemittel bei der Düngungsplanung der Landwirte stärker berücksichtigt würden. Dazu müssten diese z. B. aber auch umfassender auf Nmin-Untersuchungen setzen und die Nährstoffgehalte ihrer Wirtschaftsdünger kennen, fordert er.


Für die Bauern nicht ohne:

Auf der anderen Seite befürchtet der Berufsstand verständlicherweise, dass die Novellierung der Düngeverordnung in vielen Betrieben hohe Investitionen in neue Ausbringungstechnik und zusätzliche Lagerräume nach sich zieht. Der Bau eines neuen Gülle- oder Gärrestsilos kann schnell Kosten in sechsstelliger Höhe verursachen und auch die Nachrüstung der Güllefässer mit Schleppschlauch- oder Schlitztechnik ist kaum unter 15 000 € zu haben.


Die Experten streiten darüber, ob ein Düngungsverbot bei Getreide im Herbst sinnvoll ist. Versuche haben gezeigt, dass z. B. Getreide nach Getreide auf eine N-Gabe im Herbst angewiesen ist (top agrar 10/2012, S. 64). Nach den Vorschlägen der Arbeitsgruppe darf diese künftig nur noch mit Mineraldünger erfolgen.


Auch die Begrenzung der P-Überschüsse wird die Gülleentsorgungskosten in den Überschussregionen weiter nach oben treiben. Ob das zusammengenommen für die Landwirte noch verkraftbar ist, hängt auch von den Übergangsfristen und Fördermöglichkeiten ab, mit denen die neuen Regelungen flankiert werden.


Die Kunst wird es sein, bei der anstehenden Novellierung der Düngeverordnung einen Kompromiss zu finden, der die zunehmenden Nährstoffbelastungen in den Veredlungsregionen tatsächlich eindämmt und zugleich für die Landwirte finanziell leistbar und umsetzbar ist. Das ist keine leichte Aufgabe.


Dr. Ludger Schulze Pals/Hildegard Moritz

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