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Wie Sie für den Pflegefall vorsorgen

Lesezeit: 8 Minuten

Pflege ist teuer. Wie schützen Sie sich, Ihren Betrieb und Ihre Kinder am besten vor unkalkulierbaren finanziellen Risiken im Pflegefall? Unser Vorsorge-Ratgeber gibt die Antwort.


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Die Lebenserwartung steigt. Mit ihr aber auch die Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland. Gleichzeitig ziehen die Pflegekosten immer weiter an. Die Sorge, eine möglicherweise notwendig werdende Pflege im Alter nicht mehr bezahlen zu können, nimmt daher auch unter Landwirten zu.


Zwar werden in den bäuerlichen Familien nach wie vor enorme Pflegeleistungen erbracht. Doch eine nahezu unbegrenzte „Hege und Pflege“, wie sie früher üblich war, kann die nachfolgende Generation nicht mehr erbringen – weder menschlich-persönlich noch finanziell. Nicht von ungefähr wird deshalb in vielen Hofübergabeverträgen heute die Pflegeverpflichtung des Nachfolgers auf den Bereich der Pflegestufe I begrenzt.


Das heißt für die jetzige Betriebsleiter-Generation: Im Rahmen Ihrer Vorsorge-Strategie müssen Sie das Pflegefall-Risiko genauso konsequent ins Visier nehmen wie z. B. das Berufsunfähigkeits-Risiko (top agrar 4/2013). Und das sind die wichtigsten Fragen, die Sie sich dabei stellen sollten:


  • Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich im Alter schwer pflegebedürftig werden sollte?
  • Welche Leistungen kann ich in diesem Fall von der gesetzlichen Pflegeversicherung erwarten?
  • Wie hoch wird in etwa meine Altersrente sein, und mit welchen Leistungen vom Betrieb kann ich kalkulieren (z. B. bares Altenteil bzw. Pachteinnahmen bei auslaufenden Betrieben)?
  • Wenn dann noch eine Lücke verbleibt – wie groß ist sie, und wie kann ich sie durch private Vorsorge schließen?
  • Welche privaten Pflegeversicherungen gibt es – welche sind für mich zu empfehlen und was kosten sie?


Risiko abschätzen:

Wie bei allen Vorsorgefragen ist der erste Schritt eine nüchterne Risikoabschätzung. Sie ist beim Thema Pflege nicht ganz einfach, aber einige Eckdaten können dabei helfen.


Klar ist: Die Gefahr, pflegebedürftig zu werden, steigt mit dem Alter stark an. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums werden nur ca. 0,8 % der unter 60-Jährigen pflegebedürftig. Zwischen dem 60. und 80. Lebensjahr steigt das Risiko auf 4,6 %, danach geht es rapide auf rund 30 % hoch.


Der Gesetzgeber unterscheidet drei Pflegestufen. Entsprechend sind auch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung gestaffelt. Das Risiko, später einmal in der höchsten Pflegestufe zu „landen“, ist – rein statistisch betrachtet – ­relativ gering: Über 60 % aller Pflegebedürftigen sind derzeit in Pflegestufe I, ca. 30 % in Pflegestufe II und rund 8 % in Stufe III.


In Pflegestufe I ist das finanzielle Risiko überschaubar. Die Pflege erfolgt häufig zuhause durch Angehörige, unterstützt durch das monatliche Pflegegeld in Höhe von derzeit 235 € oder durch Pflegesachleistungen bis zu 450 €/Monat. Große finanzielle Lücken entstehen hier häufig noch nicht.


Deutlich kritischer wird es in Pflegestufe II. Dann erhöht sich nicht nur die Belastung der pflegenden Angehörigen rapide, auch die Kosten schießen in die Höhe. Häufig wird die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst erforderlich. Hierfür müssen Sie laut Caritas München schnell mit monatlichen Kosten in Höhe von etwa 1?500 € rechnen, z.B. für tägliche umfangreiche Hilfe professioneller Pflegedienste bei der morgendlichen und abendlichen Körperpflege und Nahrungsaufnahme. Hinzukommen bis zu 200 €/Monat für Pflegezubehör, insgesamt also 1?700 €.


Davon übernimmt die Pflegekasse 1 100 € in Pflegestufe II. Die verbleibende Lücke von 600 €/Monat muss privat gedeckt werden. Dafür dürften die eigene Rente und die baren Altenteilsleistungen in der Regel ausreichen.


Teures Pflegeheim:

Am größten wird die finanzielle Lücke, wenn der schlimmste Fall eintritt: Sie werden so schwer pflegebedürftig, dass die Angehörigen definitiv überfordert sind und Sie womöglich über mehrere Jahre in einem Pflegeheim betreut werden müssen.


Ein Pflegeheim kostet im Schnitt monatlich rund 3 000 € in Pflegestufe II und über 3 200 € in Pflegestufe III. In einigen Ballungsräumen liegen die Heimkosten hingegen schon heute bei 4 000 € bis 4 500 € oder mehr. Bei jährlich steigenden Heimentgelten sind das auch eher die Dimensionen, die für die Zukunft zu erwarten sind.


Über die gesetzliche Pflegeversicherung sind davon nur 1 250 € (Pflegestufe II) bzw. 1 550 € (Pflegestufe III) abgedeckt. Es verbleibt je nach Fall oft eine Lücke zwischen 1 500 und 1 800 €/Monat. Dafür reichen eigene Rente und bares Altenteil in den meisten Fällen nicht mehr aus. Das gilt erst recht, wenn der Ehepartner des Pflegebedürftigen auf dem Hof bleibt und aus den Altenteilsleistungen weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten muss.


Das heißt: Je nach Fall fehlen zur Finanzierung schnell zwischen 500 und 1?000 €/Monat, die bis auf 1?500 € und mehr ansteigen können. Zwar dauert der Aufenthalt in einem Pflegeheim – statistisch gesehen – im Schnitt keine drei Jahre. Aber auch dann fehlen zur Deckung der Heimkosten insgesamt schnell zwischen etwa 15 000 und 30 000 €, bei einem sehr teuren Pflegeheim noch deutlich mehr.


Doch was ist, wenn die Heimpflege im Einzelfall nicht nur 3, sondern vielleicht 5 oder gar 10 Jahre dauert? Dann verdoppelt oder verdreifacht sich der Finanzbedarf und kann durchaus in Richtung 100 000 € und mehr gehen.


Wie gesagt: Es muss nicht so kommen – aber ein Risiko in dieser Größenordnung ist eben auch nicht völlig auszuschließen. In jedem Fall sollten Sie möglichst realistisch kalkulieren, wenn Sie sich mit der Absicherung des Pflegefall-Risikos beschäftigen.


Wann es Zeit wird:

Das müssen Sie nicht schon mit 25 oder 30 Jahren, wenn Sie gerade den elterlichen Betrieb übernehmen. Dann sind andere Vorsorge-Bausteine wichtiger, wie z. B. eine ausreichend hohe Risiko-Lebensversicherung (zur Absicherung von Investitionen und Krediten), eine private Unfall- bzw. eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung mit einer Rentenhöhe von mindestens 500 €/Monat, besser 1 000 bis 1 500 € (siehe top agrar 4/2013, Seite 48). Die private BU-Rente fließt übrigens nicht nur, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall vorzeitig berufsunfähig werden, sondern natürlich erst recht, wenn Sie dadurch noch vor Erreichen des Rentenalters pflegebedürftig werden sollten.


Das eigentliche Pflegerisiko ist aber ein Alters-Risiko. Mit diesem Thema sollten Sie sich als Betriebsleiter-Ehepaar deshalb spätestens mit etwa 40 bis 45 Jahren intensiver beschäftigen. Zeigt sich dabei, dass später im Pflegefall finanzielle Lücken drohen könnten, sollten Sie aber trotzdem nicht vorschnell eine private Pflege-Zusatzversicherung abschließen.


Denn die bessere Strategie ist in vielen Fällen, spätestens jetzt gezielt mit dem Aufbau einer Altersvorsorge in Form von Sparplänen, privaten Lebens- oder Rentenversicherungen, oder auch durch den Bau bzw. Erwerb einer vermieteten Immobilie (z. B. Eigentumswohnung) zu beginnen. Versuchen Sie einmal abzuschätzen, welche Beträge bei vorsichtiger Kalkulation hierfür in den nächsten 20 bis 25 Jahren zur Verfügung stehen könnten.


Der große Vorteil dieser Strategie: Wenn Sie im Alter gesund bleiben, stocken Sie mit dem privat angesparten Kapital Ihre Rente auf, haben finanziell mehr Spielraum und können womöglich den Hofnachfolger entlasten, weil Sie mit dem baren Altenteil nicht an die Belastungsgrenze gehen müssen.


Kommt es aber knüppeldick, weil Sie und/oder Ihr Ehegatte im Alter pflegebedürftig werden sollten, steht dieses Kapital eben auch für die Finanzierung der Pflege zur Verfügung. Zwar gehen die Erben leer aus, wenn diese Rücklagen für die Pflege verbraucht werden. Aber das ist immer noch besser, als wenn Sie im Pflegefall über Gebühr die eigenen Kinder belasten müssen oder sogar auf die Hilfe des Sozialamts angewiesen sind.


Prioritäten setzen!

Unser Zwischenfazit lautet deshalb: Um sich für den Pflegefall abzusichern, hat bei Landwirten der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung nicht die höchste Priorität. Dies gilt erst recht für voraussichtlich auslaufende Betriebe ohne Hofnachfolger. Hier kann später im Pflegefall, wenn der Betrieb nicht überschuldet ist, notfalls auf das vorhandene Vermögen zurückgegriffen werden, um eine teure Pflege zu finanzieren. Dies sollte dann aber auch nicht tabu sein.


Über den Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung sollten Sie dagegen in folgenden Fällen bzw. Situationen ernsthaft nachdenken:


  • Wenn die finanziellen Spielräume im Betrieb eng sind und absehbar ist, dass Sie bis zum Rentenalter voraussichtlich keine bzw. keine ausreichende private Altersvorsorge aufbauen können.
  • Wenn absehbar ist, dass der Hofnachfolger später relativ hohe Vorbelastungen mitübernehmen muss und deshalb keine hohen Altenteilslasten tragen kann.
  • Wenn Sie zwar regelmäßig Geld fürs Alter zurücklegen können, aber jedes Risiko ausschalten wollen, bei einer sehr langwierigen, teuren Pflege den Betrieb und/oder die Kinder belasten zu müssen. Dann bietet es sich an, das verbleibende „Rest-Risiko“ über eine preiswerte Pflege-Zusatzversicherung abzudecken.
  • Wenn Sie alleinstehend und/oder ohne Kinder sind, oder wenn Sie aus anderen Gründen befürchten müssen, dass Sie im Pflegefall sehr schnell auf fremde Hilfe angewiesen sein werden, weil eine Betreuung durch Angehörige nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sein wird.


Wenn eine private Pflegeversicherung für Sie in Frage kommt, stellen sich die nächsten Fragen: Welche Versicherungsformen gibt es? Was leisten und was kosten sie? Welche Police ist für mich am ehesten zu empfehlen? Dazu lesen Sie mehr im folgenden Beitrag.


Johanna Budde

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