Im Sommer ist durch ein Feuer unsere Maschinenhalle abgebrannt. Den Schaden hat die Versicherung bezahlt. Wir haben dort wieder eine neue Halle errichtet. Nun fragen wir uns, wie wir das neue Gebäude in unseren Büchern geltend machen.Können wir die Halle ganz normal abschreiben?
Im Sommer ist durch ein Feuer unsere Maschinenhalle abgebrannt. Den Schaden hat die Versicherung bezahlt. Wir haben dort wieder eine neue Halle errichtet. Nun fragen wir uns, wie wir das neue Gebäude in unseren Büchern geltend machen.Können wir die Halle ganz normal abschreiben?
Wenn ein Sachschaden entsteht, bedeutet das, dass ein Wirtschaftsgut – in diesem Fall Ihre Maschinenhalle – von Ihrem Betrieb abgeht. Dadurch decken Sie oft stille Reserven auf, wenn die Versicherungsleistung z.B. höher ausfällt, als der abgeschriebene Restbuchwert. Die stillen Reserven müssten Sie grundsätzlich auf den Gewinn anrechnen, sodass Sie mehr Einkommensteuer bezahlen müssten.
Wenn höhere Gewalt, wie ein Blitzeinschlag oder ein Feuer auf dem Hof, das Wirtschaftsgut zerstört hat, gibt es eine Sonderregel für die stillen Reserven. Schaffen Sie innerhalb einer bestimmten Frist einen Ersatz für das kaputte Wirtschaftsgut an – in Ihrem Fall haben Sie eine neue Halle gebaut – können Sie die stillen Reserven der abgebrannten Halle auf das neue Gebäude übertragen. Das Ziel ist es, das Aufdecken der stillen Reserven zu vermeiden.
Übertragen Sie stille Reserven von der alten Halle auf die neue, ziehen Sie diese von den Anschaffungskosten des neuen Gebäudes ab. Dadurch verringert sich auch die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung.
Christian Klüter,
LBH Friedrichsdorf