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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

Kooperationen - Möglichkeiten

Wie viel Kooperation darf es denn sein?

Lesezeit: 6 Minuten

Kosten sparen und die eigene Arbeitszeit effizienter nutzen. Das ist das Ziel einer Kooperation. Wie weit diese gehen sollte, hängt von der Ausgangslage ab.


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Wollen auch Sie Ihre Maschinen besser auslasten, einen großen Stall bauen und trotzdem nicht jedes Wochenende arbeiten? Dann sollten Sie vielleicht mit einem Berufskollegen kooperieren. Die Möglichkeiten reichen von der losen Zusammenarbeit bis zur kompletten Verschmelzung. In Übersicht 1 haben wir Beispiele für Kooperationsformen aus der Praxis nach der Eigenständigkeit der Betriebsleiter und der Intensität der Zusammenarbeit geordnet. Dabei gilt: Je enger Sie kooperieren, desto wichtiger wird das Teamwork. Spätestens in einer vollfusionierten Betriebsgemeinschaft darf das Mein-und-Dein-Denken keine Rolle mehr spielen.


Vertragslösungen


Links im Schaubild sind die losen Formen der Zusammenarbeit durch schuldrechtliche Verträge dargestellt. Die Verträge, z. B. für die Färsenaufzucht oder den Vertragsanbau, werden häufig zunächst für ein Jahr vereinbart, so dass beide Landwirte vollkommen frei sind, ob sie die Zusammenarbeit in Zukunft wiederholen möchten.


Die Vorteile liegen auf der Hand. Man lernt sich besser kennen und schafft unter Umständen die Voraussetzungen für eine später engere Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit kann dabei nur kurzfristig und zeitlich befristet (z. B. für ein Jahr) erfolgen. Der Ausstieg ist einfach, da es kein gemeinsames Vermögen gibt, das bewertet und auseinandergerechnet werden muss. Insbesondere Landwirte, die sich bisher nur als Konkurrenten gesehen haben, sollten die lose Zusammenarbeit als ersten Einstieg versuchen. Vertragslösungen haben allerdings auch Nachteile. Jeder verfolgt weiter eigene Ziele. Die Abrechnung kann je nach Art der Zusammenarbeit recht umfangreich werden und konfliktträchtig sein.


Beispiel Färsenaufzucht:

Milchviehhalter Müller hat nach Milchquotenzukäufen die Anzahl der Kühe erheblich aufgestockt und stößt jetzt an die Grenzen seiner Gebäudekapazitäten. Da auch die Grundfutterfläche knapp wird, entschließt er sich, die Färsenaufzucht auszulagern. Er beauftragt hiermit den Landwirt Meier, der nach Verkauf der Milchquote genügend freie Arbeitskapazitäten hat und ohnehin eine sinnvolle Verwertung für sein Grünland und den Kuhstall sucht. Müller stellt Meier die für die Nachzucht geeigneten Jungtiere zur Verfügung. Dieser übernimmt die komplette Betreuung der Jungtiere bis kurz vor dem Abkalben. Abgerechnet wird die Färsenaufzucht nach der von Meier erbrachten Arbeitsleistung einschließlich Stallpacht und Kostenansätze für die Grünlandnutzung und weitere Faktoren.


Beispiel Vertragsanbau:

Da Müller im Zusammenhang mit der Ausweitung der Milchviehhaltung auch nicht mehr über genügend Anbauflächen für Silomais verfügt, bietet er dem Ackerbauern Ackermann einen Vertragsanbau für Silomais an. Ackermann bereitet das Feld aussaatfertig vor. Da Müller über die entsprechende Drilltechnik verfügt, legt er den Silomais und stellt das Saatgut. In Absprache mit Müller übernimmt wiederum Ackermann die Pflanzenschutz- und Düngemaßnahmen. Die Ernte erfolgt durch einen Lohnunternehmer. Müller und Ackermann rechnen den Vertragsanbau in der Weise ab, dass Müller die Kosten für Saatgut, Dünger und Pflanzenschutz übernimmt und Ackermann das 1,2-fache des Deckungsbeitrags 1 von Winterweizen erhält. Müller erhält den auf der Fläche insgesamt geernteten Silomais. Den Deckungsbeitrag 1 kalkuliert der gemeinsame Betriebsberater auf 920 €/ha. Damit erhält Ackermann gut 1 100 €/ha.


Betriebszweig-gemeinschaften


Intensiver wird die Zusammenarbeit schon mit dem Kauf gemeinsamer Technik, die dann nur noch in gemeinsamer Absprache genutzt werden kann. Die Zusammenarbeit in diesen Fällen reicht vom in einer Bruchteilsgemeinschaft gekauften Schlepper bis zur gemeinsamen Biogasanlage. Allen diesen Beispielen ist aber gemeinsam, dass der eigentliche land- und forstwirtschaftliche Betrieb weiterhin umfänglich unabhängig bleibt.


Betriebszweiggemeinschaften vereinfachen vor allem die Abrechnung. Die Kosten der gemeinsam genutzten Technik werden quotal z.B. nach Flächenanteil verteilt, umfangreiche Stundenerfassungen und detaillierte Abrechnungen können in diesem Fall entfallen. Im Rahmen der Spezialisierung kann jeder Beteiligte gerade die Faktoren beisteuern, die er im Überfluss hat. Bei einer gemeinschaftlich betriebenen Biogasanlage kann beispielsweise der Ackerbauer die Maisfläche und der Tierhalter die Gülle und das Know-how einbringen. Nachteilig ist, dass unter den beteiligten Landwirten das Mein- und Dein-Denken erhalten bleibt. Jeder versucht weiterhin für seinen Betrieb den größten Nutzen zu ziehen. Die Beteiligten müssen darum lernen einen Interessenausgleich zu schaffen.


Schneckenkornstreuer:

Be­reits sehr lang hat sich Sauenhalter Kremling mit dem Kauf eines elektrischen Schneckenkornstreuers beschäftigt. Doch das Gerät ist auf seinen 50 ha Acker nur wenige Stunden im Jahr im Einsatz. In den letzten Jahren hat er sich deshalb immer den Streuer des Nachbarn Huber ausgeliehen. Nachdem dessen Streuer jetzt abgän-gig ist, beschließen sie, die Ersatzbeschaffung gemeinsam durchzuführen. Entsprechend der Fläche, Huber bewirtschaftet 100 ha, werden die Anschaf-fungskosten ²?³ zu ¹?³ getragen. Zukünftig anfallende Reparaturen werden im gleichen Verhältnis aufgeteilt.


Biogasanlage:

Der Milchviehalter Lenfers, der Schweinemäster Ewering und der Ackerbauer Hansen entschließen sich, eine Biogasanlage mit 500 KWh Leistung zu errichten. Der Ackerbauer und der Schweinemäster werden den dafür notwendigen Mais anbauen. Der Milchviehhalter und der Schweinemäster liefern die erforderliche Gülle. Milchviehhalter Lenfers wird im Wesentlichen auch die Arbeit an der Anlage verrichten und die Ge­schäfts­führung übernehmen. Obwohl na­tür­lich alle an einem wirtschaftlichen Erfolg des gemeinsamen Unternehmens interessiert sind, haben alle drei Gesellschafter daneben ganz unterschiedliche eigene Interessen. Während die einen an einem ordentlichen Preis für den Mais interessiert sind, legt der andere sein Augenmerk auf die Vergütung der Gülle und seiner Arbeitsleistung. Schon vor Abschluss verpflichtender Verträge und der endgültigen Investitionsentscheidung sollten diese Fragen offen geklärt werden. Ohne Interessensausgleich ist das Vorhaben sonst zum Scheitern verurteilt!


Betriebs­gemeinschaften


Erst wenn die eigene Selbstständigkeit zugunsten der Vollkooperation in Form einer Betriebsgemeinschaft aufgegeben wird, setzt sich das Wir-Gefühl gegenüber dem Mein-Dein-Denken durch. Jeder Gesellschafter hat das gemeinsame Ziel vor Augen, alle Anstrengungen dienen der Gewinnmaximierung im gemeinsamen Unternehmen. Betriebsgemeinschaften werden regelmäßig in der Weise begründet, dass Grund und Boden, Gebäude und Quoten zur Nutzung in die Gesellschaft eingebracht werden. Feldinventar, Maschinen und Vorräte werden als Eigentum in die Gesellschaft gegeben. Das jetzt gemeinsam erwirtschaftete Ergebnis wird nach einem Gewinnverteilungsschlüssel aufgeteilt.

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