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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

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Wildschäden einfacher erstatten!

Lesezeit: 3 Minuten

Wer für Wildschäden in Baden-Württemberg eine Entschädigung will, hat einen steinigen Weg vor sich. Was muss sich ändern?


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Immer mehr Landwirte mit Wildschäden auf ihren Flächen verzichten auf eine Entschädigung, weil das Verfahren der Schadensregulierung – anders als z.B. in Bayern – so aufwendig ist. Wo liegt das Problem?


Heiner Klett: Wer einen Wildschaden auf seiner Fläche hat und sich nicht mit dem Entschädigungspflichtigen einigen kann, muss die Höhe des Schadens selbst feststellen lassen. Das kann viel Geld kosten, wenn er zum Beispiel einen anerkannten Wildschadensschätzer mit einem Gutachten beauftragen muss. Noch aufwendiger wird es, wenn gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss.


Was passiert in solchen Fällen?


Klett: In etlichen Fällen lehnen die Jagdpächter die vom Landwirt in Auftrag gegebenen Gutachten der Wildschadensschätzer als parteiisch ab. Im äußersten Fall kann es dann zu einem Beweissicherungsverfahren kommen. Das heißt, der Landwirt muss den geschädigten Acker- oder Grünlandbestand unberührt stehen lassen bis das Gericht einen eigenen Gutachter schickt.


Und wie lange kann das dauern?


Klett: Unserer Erfahrung nach zu lange. Denn die Gerichte sind gar nicht auf derartige Verfahren eingestellt. Wenn die Wartezeit dann zu lang wird, räumen die Landwirte ihr Feld oftmals schon vorher ab, um wenigstens noch einen Teil ernten zu können. Damit ist jedoch keine Beweisaufnahme und keine Entschädigung mehr möglich. Auf der anderen Seite ist allerdings auch unklar, wer bei einem überständigen Bestand anschließend für den Ertragsausfall aufkommt.


Was müsste aus Ihrer Sicht an der derzeitigen Regulierung von Schwarzwildschäden dringend verbessert werden?


Klett: Ganz einfach: Das so genannte gemeindliche Vorverfahren, bei dem die Gemeinde als neutrale Schlichtungsstelle zwischen Jagdpächter und Landwirt fungiert, muss wieder eingeführt werden. Die grün-rote Landesregierung hat es vor Jahren ohne Not abgeschafft und uns ein Gesetz beschert, bei dem es der Geschädigte sehr schwer hat, recht zu bekommen.


Was sind die Vorteile dieses gemeindlichen Vorverfahrens?


Klett: Die Schadensfälle wurden damit schnell und pragmatisch im gegenseitigen Einvernehmen von Jagdpächter und Landwirt abgeschlossen. In der Regel lief das so ab: Der Landwirt meldete der Gemeinde den Schaden, die daraufhin bei Bedarf einen Wildschadensschätzer beauftragte. Dieser legte den Parteien einen Vergleichsvorschlag vor, den in aller Regel beide annahmen. Das gemeindliche Vorverfahren hat sich bewährt und wird deshalb in allen anderen Bundesländern angewandt – außer in Baden-Württemberg!


Durch die zum Teil deutlich gestiegenen Entschädigungsansprüche wird es immer schwerer, überhaupt Jagdpächter zu finden. Gibt es da eine Lösung?


Klett: Möglich wäre in solchen Fällen, dass die Jagdgenossenschaft die Jagd selbst verwaltet. Das heißt, sie gibt an Jäger sogenannte Begehungsscheine aus, die sie zum Abschuss des Schwarzwildes be-rechtigt. In Jagdbezirken, in denen solche Regiejagden umsetzbar sind, sollte man das unbedingt tun. Denn angesichts der drohenden Einschleppung der afrikanischen Schweine-pest müssen wir auch bei uns den Bejagungsdruck auf das Schwarzwild deutlich erhöhen. Hier vermissen wir insbesondere bei den Jagdpächtern in den Staatsforsten das nötige Engagement.-sl-

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