Auf der Waldfläche meines Nachbarn habe ich ein ins Grundbuch eingetragenes „Fahrtrecht auf dem Holzweg“. Nun würde ich den Weg gerne nutzen, um Bauteile zu unserer neuen Windkraftanlage zu transportieren. Muss mein Nachbar das dulden?
Grundbuchlich gesicherte Fahrtrechte sind immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Aus den Formulierungen im Grundbuch geht oft nicht eindeutig hervor, in welcher Art und in welchem Umfang die Nutzung ausgeübt werden darf. In solchen Fällen ermitteln Gerichte häufig über eine „ergänzende Auslegung“, wie und zu welchem Zweck der Berechtigte vom Fahrtrecht Gebrauch machen darf. In Ihrem Fall lässt sich schwer vorhersagen, ob ein Gericht das „Fahrtrecht auf dem Holzweg“ nur für eine forstwirtschaftliche Nutzung oder auch für andere Nutzungsarten anerkennen würde. Wenn Sie den Weg für den Transport der Baumaterialien aber sogar ausbauen bzw. ertüchtigen müssten, wäre dies vermutlich nicht mehr von Ihrem Fahrtrecht gedeckt. Unser Tipp: Beugen Sie einem Rechtsstreit vor, indem Sie mit ihrem Nachbarn eine schriftliche Vereinbarung zum Transport der Baumaterialien treffen. Legen Sie darin ggf. eine angemessene Vergütung für Ihren Nachbarn fest.