Bald ziehen unsere Kühe in einen neuen Stall. Unser Sohn möchte dann den alten Stall zu seinem Wohnhaus umbauen. Das Bauamt will dies aber untersagen. Weil es neben unserem Altenteilerhaus noch ein weiteres, derzeit vermietetes Wohnhaus auf dem Betrieb gibt, habe er auf Umwidmung des alten Stalles keinen Anspruch, sagt das Amt. Stimmt das?
Nein. Die Umnutzung eines alten Stalles ist laut Baugesetzbuch zulässig. Und zwar unabhängig davon, ob es neben Ihrem Altenteilerhaus noch ein Betriebsleiterwohnhaus gibt und in welcher Funktion Letzteres genutzt wird. Die begünstigte Umnutzung von bis zu drei ehemaligen Wirtschaftsgebäuden in Wohngebäude ist möglich, solange in dem alten Stall nur eine Umnutzung erfolgt und sein äußeres Erscheinungsbild im Wesentlichen gewahrt bleibt. Um jedoch Komplikationen zu vermeiden, raten wir, den Antrag auf Umnutzung erst zu stellen, wenn der neue Stall fertiggestellt und die Bauabnahme erfolgt ist.