Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Wolf Maisernte Gülle und Wirtschaftsdünger

topplus Aus dem Heft

Wolfsabwehr: Großer Aufwand, kleine Wirkung?

Lesezeit: 5 Minuten

Steigende Wolfszahlen und Nutztierrisse setzen deutsche Weidetierhalter unter Druck. Wie helfen die am stärksten betroffenen Bundesländer Brandenburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern bei Wolfsprävention und Entschädigung? Wir geben einen Überblick.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Im Jahr 2021/22 haben Wölfe in Deutschland rund 3400 Nutztiere getötet oder verletzt. Insgesamt streifen 161 Rudel, 43 Paare und 21 Einzeltiere durch Deutschland, womit es hier mehr Wölfe gibt als in Schweden, Frankreich und Finnland zusammen. Das Monitoring der letzten Jahre stellt Wachstumsraten von 30% fest. Trotz dieser Fakten wird die Politik nicht müde zu betonen, dass guter Herdenschutz durchaus eine Koexistenz mit den Wölfen ermöglicht.


Das lässt sich Deutschland einiges kosten: Rund 16,6 Mio. € erhielten Tierhalter für den Herdenschutz im Jahr 2021, über sieben Mio. € mehr als im Vorjahr. Dazu kommen noch 0,5 Mio. € Ausgleich nach Wolfsangriffen.


Was dabei zu bedenken ist: Viele betroffenen Tierhalter beantragen gar keine Fördermittel und erhalten auch keine Entschädigung für die Risse, wie Zahlen aus Niedersachsen zeigen. Denn nur bei 13% der Fälle erfüllen die Betriebe den dafür vorausgesetzten Herden-Grundschutz. Dazu kommt, dass die Förderpraxis in den besonders stark betroffenen Ländern Brandenburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern sehr unterschiedlich ist.


5 Mio. € in Brandenburg


Mit 1173 toten und verletzten Nutztieren nach 377 Übergriffen ist Brandenburg das am schwersten von Wölfen belastete Land. Fast 5 Mio. € Fördergelder flossen 2008 bis 2021 für Prävention, und in den Jahren 2007 bis 2021 erhielten die Landwirte 700000 € zur Entschädigung von Nutztierrissen.


Um die Riss-Entschädigung zu erhalten, müssen Schaf- und Ziegenhalter den Grundschutz erfüllen. Dieser umfasst eine Umzäunung der Tiere von allen Seiten mit einem mobilen Elektrozaun in 90 cm Höhe, mit vier Litzen, einem Bodenabschluss und mindestens 2000 V, oder einen Festzaun in 140 cm Höhe mit Untergrabungsschutz.


Empfohlene erweiterte Herdenschutzstandards sind Herdenschutzhunde und die Erhöhung des Mobilzaunes auf 120 cm.


Neben der Erfüllung des Grundschutzes müssen Landwirte den Wolfsübergriff innerhalb eines Tages melden. Das Landesamt für ländl. Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ermittelt den Schaden durch Tierverluste. Dazu sind Tierarztkosten und Sachschäden zu 100% erstattungsfähig, kein Geld gibt es für die schadensbedingte Mehrarbeit.


Zum vorbeugenden Herdenschutz sind folgende Förderungen möglich:


  • Erwerb und Installation von Schutzzäunen und Zubehör,
  • Anschaffung und Ausbildung zertifizierter Herdenschutzhunde, max. 4000 € pro Hund und
  • die Kosten von Arbeitsleistungen mit bis zu 60% des Betrages, der sich bei der Vergabe der Leistung an ein Unternehmen ergeben würde.


Jährlich erstattet Brandenburg Präventionskosten von max. 30000 € pro Betrieb.


Auch eine Förderung für laufende Betriebsausgaben zahlt Brandenburg, allerdings nur, wenn die Weidehaltung aus Gründen des Umweltschutzes erforderlich ist. Das Land gewährt bis zu 1230 €/km Mobilzaun bei Schafen und Ziegen, bis zu 235 €/km Festzaun und bis zu 1920 € pro Herdenschutzhund jährlich für fünf bis sieben Jahre.


Niedersachsen: Nur investiv


Anders als Brandenburg fördert Niedersachsen lediglich investive Ausgaben für den Herdenschutz. Die Bearbeitung übernimmt die Landwirtschaftskammer des Landes.


Förderfähig ist die einmalige Neuanschaffung oder die Aufrüstung von Schutzzäunen, um den Grundschutz zu erfüllen, sowie der Erwerb von Herdenschutzhunden. Die Kompensation von Wolfsschäden an Schafen und Ziegen setzt voraus, dass die Betriebe den Grundschutz umsetzen:


  • Umzäunung der Tiere von allen Seiten mit 90 cm hohen E-Netz-, Litzen-, Elektrodrahtzäunen oder 120 cm hohen Knotengeflechtzäunen,
  • Bodenabschluss, Untergrabeschutz, das Verhindern von Einsprungmöglichkeiten, und
  • ein Stromzaungerät mit mindestens einem Joule Entladeenergie.


Nicht förderfähig sind Folgekosten für den Aufbau und die Unterhaltung der Präventionsmaßnahmen, Hundefutter, Hundesteuer, Tierarzt sowie die Ausbildung der Hunde und Hundehalter.


Kommt es zu Wolfsrissen, folgt nach der amtlichen Protokollierung durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Erstattung des Verlustwertes und der Tierarztkosten, solange sie den Tierwert nicht überschreiten. Für Sachschäden gibt es keine Entschädigung. Ebenso wie in Brandenburg liegt die maximale Summe bei jeweils 30000 € für Herdenschutz und Schadensausgleich, die Höchstgrenze pro geschädigtem Tier liegt bei 5000 €.


Im letzten Jahr gab es in Niedersachsen 658 tote Nutztiere bei 241 Wolfsangriffen. Weniger als im Vorjahr, aber im Verhältnis zu dem erfolgten Aufwand ein erschreckend hohes Niveau, so das Landvolk Niedersachsen. Denn das Bundesland hat 2021 über 3,5 Mio. € für Herdenschutzmaßnahmen ausgegeben. Dabei hat längst nicht jeder Landwirt mit einem Wolfsriss eine Entschädigung erhalten, so eine Auswertung des Landesjägerschaft Niedersachsen. Denn in nur 13% der Fälle in Niedersachsen war der Grundschutz tatsächlich erfüllt.


Mecklenburg-Vorpommern


Rund eine halbe Million Euro wendete Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2021 für die Wolfsabwehr auf. Trotzdem kam es in dem Jahr zu 62 Wolfsangriffen mit 244 gerissenen Nutztieren, entschädigt mit landesweit insgesamt 18800 €.


Wie in Brandenburg und Niedersachsen ist auch in Mecklenburg-Vorpommern der Grundschutz Voraussetzung für eine Förderung. Der Grundschutz umfasst die Umzäunung der Tiere mit 90 cm hohen E-Netz- oder Litzenzäunen mit einer Spannung von mind. 2000 V oder einen Festzaun mit mind. 120 cm Höhe.


Eine Förderung gibt es allerdings nicht für den Grundschutz, sondern nur für erweiterte Schutzmaßnahmen:


  • Optische Verstärkung von Zäunen durch ein Flatterband,
  • Errichten eines Untergrabeschutzes,
  • Netz- und Litzenzäune ab 110 cm, Festzaunerhöhungen über 120 cm hinaus und
  • die Anschaffung und Ausbildung von bewährten Herdenschutzhunden.


Mecklenburg-Vorpommern fördert laufende Ausgaben, solange sie über die allgemeine Sicherungspflicht hinausgehen und Weidetierhaltung aus Gründen des Umweltschutzes notwendig ist. Rissschäden erstattet das Land zu 100%, inklusive Sachschäden an Zäunen. Zusätzlich entschädigt das Land Arbeitsleistungen analog zu Brandenburg.


Ihr Kontakt zur Redaktion:


malin.dietrich@topagrar.com

Die Redaktion empfiehlt

top + In wenigen Minuten wissen, was wirklich zählt

Zugang zu allen digitalen Inhalten, aktuellen Nachrichten, Preis- und Marktdaten | 1 Jahr für 1̶2̶9̶,̶6̶0̶ ̶€̶ 99 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.