Das Modellprojekt „Fairpachten“ will Grundbesitzer beraten, wie sie per Pachtvertrag mehr Naturschutz durchsetzen. Doch die geplanten Standardklauseln für Pachtverträge stehen rechtlich auf tönernen Füßen.
Für Landwirte bedeuten zusätzliche Auflagen für einzelne Flächen noch mehr Organisation und Anpassungen der Betriebsstruktur. Hoffentlich ist den Naturschutzberatern vor Ort bewusst, dass Pachtauflagen in Zeiten knapper Flächen schnell ganze Existenzen bedrohen!
Landwirte sollten daher auf Verpächter zugehen, die mehr Naturschutz möchten. Gemeinsam lassen sich Lösungen erarbeiten, die der Natur helfen, ohne dass der Betrieb Flächen und der Verpächter Pachtgeld verliert. Und die gut 900000 € Fördergelder für „Fairpachten“ wären für den Vertragsnaturschutz bestimmt besser angelegt. Gesa Harms