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Zu: „Fremde Bäume gefällt: Haftpflicht muss zahlen“, top agrar 1/2015, Seite 28. - Mit dem Nachbarn vorher sprechen

Lesezeit: 1 Minuten

Mir ist genau das Gleiche passiert, als ich bereits mehrere abgestorbene Erlen in Grenznähe auf dem Stamm verkauft hatte. Erst später erfuhr ich von meinem Fehler, dass die gefällten Bäume einem Grundstücks-Nachbarn gehörten.


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Der Nachbar war nicht bereit, den erzielten Verkaufspreis zu akzeptieren, sondern stellte eine deutlich höhere Forderung. Nachdem ich diese in Verhandlungen auf eine immer noch zu hohe, aber weniger unrealistische Summe reduzieren konnte, habe ich die Quittungen nach anfänglichem Zögern bei der Haftpflichtversicherung eingereicht. Die Versicherung zahlte die Differenz ohne Schwierigkeiten innerhalb einer Woche.


Bei beabsichtigten Baum­fällungen im Grenzbereich empfiehlt es sich also stets, mit dem Grundstücks-Nachbarn vorher über den Grenzverlauf zu sprechen. Die landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht habe ich in diesem Fall erst zum zweiten Mal in meinem Leben behelligt – vermutlich auch ein Grund für die schnelle Schadensbegleichung.


Hinrich Hildebrandt,


21769 Armstorf

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