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Aus dem Heft

Zu: Vorsicht bei Handelspräparaten!“, top agrar 7/15, S. 3. - Selbst in der Pflicht

Lesezeit: 2 Minuten

Ich gebe Herrn Bröker recht, dass es für Landwirte unübersichtlich sein kann, wenn ein Produkt unter verschiedenen Handelsnamen angeboten wird. Aber: Es ist die Pflicht eines jeden Landwirts, sich nicht nur einen Handelsnamen zu merken, er muss sich auch über Wirkstoffe und Indikationen informieren. Die aktuellen Zulassungen sind in der Online-Datenbank des BVL zu finden. Die sollte jeder kennen. Zudem möchte ich Folgendes hinzufügen:


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  • Es ist völlig legitim, wenn Unternehmen Eigenmarken mit bekannten und zugelassenen Produkten kreieren. Meistens sind diese Packs kostengünstiger als Einzelprodukte. Die einzelnen Mittel besitzen dabei immer entweder eine eigene Zulassung oder sind als Parallel-import beim BVL gelistet.
  • Die Skepsis vor zugelassenen Importen kann ich nicht nachvollziehen. Parallelimporte werden vor Erteilung der PI-Nummer vom BVL untersucht. Wenn die Formulierung vom Originalprodukt deutlich abweicht, bekommt man dafür meines Erachtens keine Zulassung für die Einfuhr auf den deutschen Markt!


Die Marktführer untersuchen Parallelimporte ständig auf ihre Verkehrsfähigkeit. Treten starke Abweichungen auf, wird diesen Produkten die Zulassung entzogen. Zudem wird ein Handelsverbot ausgesprochen.


Die aktuelle Liste des BVL vom Juni 2015 enthält über 3 700 gültige Genehmigungen. Seien Sie sicher, dass die Inhaber der Zulassung nicht verkehrsfähige Ware beschlagnahmen und vom Markt nehmen lassen.


  • Die von Ihnen angesprochenen Resistenzen treten vor allem dann auf, wenn man die vom Hersteller empfohlenen Aufwandmengen reduziert. Nicht aber durch abweichende Wirkstoffkonzentrationen im Produkt.


Sie fordern eine neutrale Feldprüfung? Das BVL führt bereits eigene Feldversuche durch. Die Ergebnisse dieser Versuche sind jedoch nicht dazu geeignet, eine Aussage über die Qualität des Produktes zuzulassen.


Dass die Politik die amtliche und unabhängige Pflanzenschutzberatung weiterhin fördern muss, steht unter dem Zeichen der Lebensmittelsicherheit außer Frage. Wichtig ist auch, dass sich die Landwirte nicht vom Handel beraten lassen! Händler und Berater in einer Person geht selten gut. Ob man öffentliche oder private Berater einstellt, bleibt jedem selbst überlassen. Wir stellen jedoch immer wieder fest, dass der Pflanzenschutz am besten funktioniert, wenn man Einkauf und Beratung sauber voneinander trennt.


Joachim Kalberlah,


Agrareinkauf GmbH,


38110 Braunschweig

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