Das im Rahmen der neuen Düngeverordnung geplante Verbot von Pralltellern und Schwenkverteilern und die Ausweitung der Sperrfristen für die Ausbringung von Gülle halte ich für einen großen Fehler. Als Landwirt, der seit 32 Jahren ökologisch wirtschaftet, bin ich der Auffassung, dass wir im Gegenteil die Sperrfrist lockern sollten. Dafür sprechen u.a. folgende Gründe:
- Die starren Fristen führen dazu, dass aufgrund der begrenzten Lagerkapazitäten auch dann Gülle ausgebracht wird, wenn die Böden gar nicht befahrbar sind. Das provoziert Bodenverdichtungen und eine Abnahme der biologischen Aktivität.
- Dabei kommt es im Winter nur dann zu Nährstoffausträgen, wenn die Gülle auf stark wassergesättigte, tiefgefrorene und stark schneebedeckte Böden ausgebracht wird. Deshalb sollte die Ausbringung nur in diesen Phasen verboten werden.
- Im Winter gibt es bei niedrigeren Temperaturen weniger Ammoniakverluste. Außerdem sind die erdfeuchten Böden in der Regel aufnahmefähiger (Schwammwirkung). Im Übrigen brauchen die Mikroorganismen auch im Winter Nahrung. Aus Vorsichtsgründen könnte man die Ausbringung aber auf 15 bis 20 m3 Gülle pro ha beschränken.
- Bei der bodennahen Ausbringung und Injektion von Gülle entsteht vermehrt Lachgas, das 300-mal klimaschädlicher ist als CO2.
Wir sollten uns im Sinne einer praxisgerechten Gülleausbringung wieder stärker an der Natur und weniger am Kalender orientieren. Der Verordnungsvorschlag von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ist in diesem Sinne „überflüssig wie ein Kropf“. Das habe ich ihm auch so geschrieben (www.biohofdonderer.wordpress.com).
Franz Donderer,
86479 Aichen