Sie schreiben, dass in Bayern der Umstieg von der Anbinde- zur Laufstallhaltung mit bis zu 40 % gefördert wird. Das gilt aber nur für Investitionen bis zu 300 000 €. Darüber hinaus wird nur mit 35 % gefördert und das auch nur bis zu einer Förderobergrenze von 750 000 €. Fahrsilo und Güllelagerung sind ausgeschlossen.
Die 40 %-Förderung soll ein Anreiz sein, den Anbindestall zum Laufstall umzubauen. Das ist aber eher eine Mogelpackung. In aller Regel stockt ein umbauwilliger Landwirt seinen Kuhbestand auf, wenn er auf den Laufstall umstellt, sonst lohnt sich die Investition nicht. Dann überschreitet er schnell die 300 000 €-Grenze und erhält nicht mehr die 40 %-Förderung.
Ich selber halte derzeit 30 Fleckviehkühe (Herdenschnitt 8 134 kg) im Anbindestall. Ein neuer Laufstall für 80 Kühe mit Jungvieh, Fahrsilo und Güllegrube würde 900 000 € kosten. Wenn die Förderung auf zuwendungsfähige Ausgaben von max. 750 000 € und einen Zuschuss von höchstens 300 000 € je Empfänger beschränkt ist, beträgt in meinem Fall die Förderung max. 33,3 % bezogen auf die Investitionssumme von 900 000 €.
Ich würde mich über eine Auflistung der Förderkonditionen aller Bundesländer in der top agrar freuen. Die top agrar ist einfach super, jedoch sind unsere Betriebe und Flächen einfach kleiner als im Norden.
Martin Lindermeir, 86316 Friedberg
Anmerkung der Redaktion: Die gewünschte Aufstellung kommt in der Ausgabe 10/2015.