Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Waldumbau Seelische Gesundheit Steuern in der Landwirtschaft

Aus dem Heft

Zur Beilage: „Praxis-Ratgeber: Blühstreifen“, top agrar 07/2015. - Blühstreifen: Nicht überall gefördert

Lesezeit: 1 Minuten

Die Beilage „Blühstreifen“ halte ich für sehr nützlich. Einen Hinweis habe ich noch: In Sachsen-Anhalt und vermutlich auch in anderen Ländern werden nicht alle Blühstreifen gefördert. Das gilt z. B. für Blühstreifen, die auf Schutzstreifen entlang von Naturschutzgebieten angelegt worden sind. Weil der Pflanzenschutz auf diesen Schutzstreifen in der Regel verboten ist, kann die Fläche nicht gleichzeitig im Rahmen des Blühstreifenprogramms gefördert werden. Man könne den Pflanzenschutzmittel-Einsatz nicht nochmal verbieten, heißt es von den zuständigen Behörden. Dass ein Blühstreifen auch das Ziel des Schutzes und der Ernährung der Insekten und Schmetterlinge hat, ist bislang anscheinend ohne Belang.

Die Redaktion empfiehlt

top + Bestens informiert zur EuroTier 2024

Über 60 % sparen + Gewinnchance auf einen VW Amarok sichern!

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.