Die Beilage „Blühstreifen“ halte ich für sehr nützlich. Einen Hinweis habe ich noch: In Sachsen-Anhalt und vermutlich auch in anderen Ländern werden nicht alle Blühstreifen gefördert. Das gilt z. B. für Blühstreifen, die auf Schutzstreifen entlang von Naturschutzgebieten angelegt worden sind. Weil der Pflanzenschutz auf diesen Schutzstreifen in der Regel verboten ist, kann die Fläche nicht gleichzeitig im Rahmen des Blühstreifenprogramms gefördert werden. Man könne den Pflanzenschutzmittel-Einsatz nicht nochmal verbieten, heißt es von den zuständigen Behörden. Dass ein Blühstreifen auch das Ziel des Schutzes und der Ernährung der Insekten und Schmetterlinge hat, ist bislang anscheinend ohne Belang.
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