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Zur Leserfrage: „Enkelin als Alleinerbin“, top agrar 4/2015, Seite 12. - Vergesst die weichenden Erben nicht!

Lesezeit: 1 Minuten

Die Antwort auf die Leserfrage „Enkelin als Alleinerbin“ halte ich nicht für glücklich. Ich denke, der Senior sollte, falls die Enkelin ernsthaft Interesse an der Landwirtschaft und dem Erhalt des Hofes hat, mit ihr einen vernünftigen Hofübergabevertrag machen, in dem dann auch die berechtigten Ansprüche der Kinder als sog. weichende Erben berücksichtigt werden.


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Die Kinder von der Erbfolge auszuschließen, nur weil diese kein Interesse an der Landwirtschaft haben, ist nicht fair. Es sollte immer nach einer Lösung gesucht werden, die dem Erhalt des Hofes und des Familienfriedens dient. Das geht nur, wenn sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen. In diesem Sinne greift Ihr Rat leider zu kurz.

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