Weil die gesetzliche Pflegeversicherung per Gesetz nur eine „Teilkaskoversicherung“ ist, bleiben für viele Pflegebedürftige finanzielle Lücken. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet deshalb allen Versicherten den SVLFG-Zusatzschutz als Kooperation mit einem privaten Versicherer an. Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie aber prüfen, ob nicht eine andere Versicherung besser passt. Denn der SVLFG-Zusatzschutz zählt zu den Pflegebar-Produkten. Vorteile sind u. a.: Es gibt monatlich 5 € Zuschuss, Vorerkrankungen spielen bei der Aufnahme keine Rolle, die Zusatzpflegeversicherung muss jeden aufnehmen. Allerdings sind auch Nachteile zu bedenken:
- Kein Geld von der Versicherung gibt es für Pflegefälle, die innerhalb der Wartezeit von fünf Jahren nach Versicherungsabschluss auftreten.
- Erhält der Pflegebedürftige Leistungen, muss er die Beiträge weiterzahlen.
- Der Beitrag steigt mit dem Eintrittsalter und kann im Zeitverlauf steigen.
Lassen Sie sich daher beraten und individuelle Angebote machen. Einiges spricht auch dafür, noch abzuwarten: Denn derzeit läuft eine umfassende Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung, die u. a. ab Anfang 2017 eine neue Pflegeeinordnung mit sich bringt.