Bejagen Sie mehrere nebeneinander liegende Reviere gemeinsam, gelten diese bei der Unfallversicherung jetzt als ein Jagdunternehmen, wofür nur noch ein Beitrag anfällt.
Bislang kassiert die SVLFG für jedes Revier einzeln. Doch das Bundessozialgericht entschied (Az.: B 2 U 35/17 R): Setzen Jagdpächter Arbeitskräfte und Betriebsmittel wechselseitig in Revieren ein, gelten diese als ein Unternehmen. Damit fällt nur ein Grundbeitrag von zurzeit 74,67 € an und der degressive, flächenbezogene Beitrag kann leicht sinken. Für z.B. ein 300 ha und ein 400 ha Revier zahlten Sie 2018 insgesamt 556 €, als ein Revier betrachtet wären es nur 433 € gewesen.
Um weniger zu zahlen, sollten Betroffene bei der SVLFG beantragen, dass diese den Aufnahmebescheid aufhebt und durch einen neuen ersetzt, in dem sie zusammenhängende Reviere als ein Jagdunternehmen feststellt, so Rechtsanwalt Alfred Jobst aus Roding. „Wir meinen, die SVLFG muss auch die bisher zu hoch erhobenen Beiträge zurückzahlen“, sagt Friedrich von Massow vom Deutschen Jagdverband. Fordern Sie daher die SVLFG auch dazu auf.