Bis zu diesem Stichtag besteht auch noch die Möglichkeit, in bestimmten Fällen zusätzliche Zahlungsansprüche zu beantragen. Der Termin 15. Mai sollte nicht versäumt werden, da später eingehende Anträge prozentual zu kürzen sind und nach dem 10. Juni ganz abgelehnt werden. Auch der Handel mit Zahlungsansprüchen muss bis zum 31. Mai abgewickelt und in der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) verbucht sein. Eine Nachfrist gibt es nicht. Zahlungsansprüche, die nach dem 31, Mai übertragen oder durch Vertragspartner in der ZID eingetragen werden, können im diesjährigen Antragsverfahren keine Berücksichtigung finden.
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