Ein Mann aus dem Landkreis Ebersberg in Bayern erhält 37.500 Euro, weil er von einem Hahn attackiert wurde und sich dabei verletzte. Die Besitzer des Tieres muss dem Bauaufseher Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen, urteilte das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz.
Der Mann war mit Straßenbauarbeiten in der Nähe des Grundstücks der Beklagten beschäftigt, als er von dem Hahn angegriffen worden sei. Beim Ausweichversuch sei er dann rückwärts über die Straßenkante gestolpert, wobei er sich einen Wirbel brach.
Die Versicherung der Beklagten hat nun bis zum 21. Februar Zeit, den Vergleich zu widerrufen. Das Landgericht hatte die Besitzer des Hahns in erster Instanz zu 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz verurteilt, aber zugleich festgestellt, dass sie dem Kläger sämtlichen künftigen materiellen und immateriellen Schaden aus dem Vorfall ersetzen müssten.