Die jüngst ausgehandelte zusätzliche Flexibilität bei der Verwendung ungenutzter Mittel dürfte es den alten Mitgliedstaaten erlauben, insgesamt 682,1 Mio. Euro aus dem Haushaltsjahr 2008 für Maßnahmen unter dem neuen Artikel 68 zu verwenden. Das hat die EU-Kommission errechnet. Für Deutschland stehen danach 42,6 Mio. Euro zur Verfügung, die hauptsächlich in den neu geschaffenen Milchfonds fließen dürften. Allerdings weist die Bundesrepublik von allen betroffenen EU-Staaten die höchste Ausnutzung der nationalen Obergrenze auf, so dass anteilmäßig lediglich 0,79 % für die neue Regelung vorhanden sind. Dagegen können Italien, die Niederlande, Portugal, Slowenien und Malta über die vollen 4 % verfügen, die maximal erlaubt sind.
Ferner errechneten die Kommissionsexperten, dass durch die zusätzliche Modulation bis 2013 rund 3,24 Mrd. Euro mehr für die ländliche Entwicklung zur Verfügung stehen dürften; das wären 1,75 Mrd. Euro weniger, als die Behörde ursprünglich eingeplant hatte. Darüber hinaus erwartet Brüssel durch die vorgezogene Milchquotenerhöhung in Italien künftig geringere Einnahmen aus der Superabgabe, ab 2011 jährlich 165 Mio. Euro weniger. In diesem Zusammenhang wird mit zusätzlichen Exporterstattungen im Milchbereich gerechnet, unter anderem 19 Mio. Euro im Jahr 2010.