Bei der Agrarministerkonferenz im nordrhein-westfälischen Bad Sassendorf einigten sich Bund und Länder einvernehmlich darauf, dass bei den geplanten Änderungen für die EU-Direktzahlungen ab 2020 die Instrumente Kappung und Degression fakultativ in den Mitgliedsstaaten angewendet werden sollen. „Damit ergäbe sich für Deutschland die Möglichkeit Regelungen zu finden, durch die die ostdeutschen Agrarstrukturen nicht benachteiligt werden“, sagte Thüringens Landwirtschaftsministerin Birgit Keller.
Mit der Einigung treten nun Bund und Länder geschlossen auf und sprechen sich gegen die Pläne der EU aus, eine Kappung und Degression von Direktzahlungsmitteln EU-weit verpflichtend vorzuschreiben. „Die EU-Zahlungen müssen auch künftig einen Beitrag leisten, eine multifunktionale und nachhaltige Landwirtschaft in den Mitgliedsstaaten zu gewährleisten. Die Landwirtschaftsstruktur in Ostdeutschland ist historisch gewachsen und leistet einen unschätzbaren Beitrag für die Versorgung der Gesellschaft. Es ist nur gerecht, jeden Hektar gleich zu fördern, damit alle Betriebe, klein oder groß, ihren Beitrag zur Umsetzung der wichtigen Umwelt- und Klimaziele erbringen können“, so Keller.
Beim Thema betriebliches Risikomanagement sprach sich die Agrarministerkonferenz dafür aus, Instrumente zu entwickeln, die die Landwirtschaft beim Risikomanagement unterstützen. „Die starken Ernteausfälle durch Trockenheit oder Frost zeigen, dass wir hier neue Möglichkeiten brauchen, um den Landwirten zu helfen. Der Bund wurde aufgefordert in einer Studie vertiefend zu untersuchen, wie eine gezielte staatliche Förderung in diesem Bereich gestaltet werden kann“, so Keller.
Stellungnahme Agrarminister Till Backhaus dazu: