Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % für Pferde wird ab 1. Juli 2012 aufgehoben. Ab dann gilt für Verkäufe von Pferden grundsätzlich der volle Mehrwertsteuersatz von 19 %. Das hat der Bundestag gestern mit dem Gemeindefinanzreformgesetz beschlossen.
Hintergrund der Änderung ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2011, wonach der ermäßigte Steuersatz nicht für alle Pferde angewandt werden darf. Zugelassen hat der EuGH hingegen die Möglichkeit, beim Verkauf von landwirtschaftlichen Arbeits- und Zuchtpferden oder Schlachtpferden den ermäßigten Steuersatz beizubehalten.
Der Bauernverband bedauert, dass der Gesetzgeber nicht die gegebenen Möglichkeiten zur Ausnahmeregelung genutzt habe, weil eine genaue Abgrenzung zwischen Sport-, Freizeit- und Zirkuspferden nach Einschätzung der Finanzbehörden angeblich nicht möglich sei. Damit werden ab 1. Juli 2012 auch „begünstigungsfähige“ Pferde dem vollen Mehrwertsteuersatz unterworfen, obwohl dies europarechtlich so nicht gefordert war. Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass jetzt durch die Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes 10 Mio. Euro mehr in die Kasse kommen. Die Umsatzsteuerpauschalierung ist von der Änderung aber nicht betroffen. Pauschalierende Pferdebetriebe können den Verkauf von Pferden damit wie bisher berechnen, teilt der DBV mit. (ad)