Eine neue Welle von Saatgut-Prozessen wegen Abgabe und Erwerb von Konsumgetreide zu Saatzwecken rollt nach Meinung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) auf Bauern und Landhändler zu.
Nach den strengen Frösten und erheblichen Auswinterungsschäden bei Getreide im Frühjahr 2012 sind viele Bauern in eine Notsituation geraten. Sie mussten ihre Äcker umpflügen. Anerkanntes Saatgut
von Sommergetreidesorten war aber kaum verfügbar. Deshalb hat eine Reihe von Bauern vom Landhandel Konsumgetreide erworben und ausgesät, um überhaupt noch eine Ernte zu erzielen. Dieses stellt einen Verstoß gegen das Saatgutverkehrsgesetz dar.
„Neben den ohnehin finanziellen Schaden droht jetzt den beteiligten Bauern und Landhändlern eine rechtliche Verfolgung durch die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) sowie zusätzlich ein Bußgeldverfahren des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen (LANUV) aufgrund von Anzeigen der STV oder gar eine strafrechtliche Verfolgung. Dabei geht es bei den Bußgeldern um fünf- bis
sechsstellige Summen“, so Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der AbL und der
Interessengemeinschaft Nachbau.
Janßen weiter: „Der Bund der Deutschen Pflanzenzüchter (BDP) und der Deutsche Bauernverband (DBV) haben vor einem Jahr in einem Schnellverfahren eine Vereinbarung über eine Ausnahmeregelung bei Abgabe und Erwerb von Konsumgetreide zu Saatzwecken erzielt. Bauern und Landhändler sollten eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und neben dem Preis für die verfrorene Saat ein weiteres Mal 2/3 der Lizenzgebühren zahlen. Wer dieser Vereinbarung zugestimmt hat, dem wurde suggeriert, dass damit die Sache erledigt sei und
keine weitere Straf- oder Bußgeldverfolgung drohen würde. Die AbL und die IG Nachbau hätten dies bereits frühzeitig kritisiert, heißt es. „Das faule Ei von BDP und DBV
liefert jetzt die Grundlage für die Verfolgung von Bauern und Landhändlern
und die STV in Bonn liefert das Datenmaterial dazu“, so die Arbeitsgemeinschaft. Sie ruft nun alle Betroffenen auf, sich bei der AbL zu melden. (ad)