Der DBV-Abrechnungsvergleich hat festgestellt, dass in den vergangenen Wochen vermehrt Schlachtschweine zum Nachteil des Mästers nicht nach der auf der Abrechnung angegebenen Maske abgerechnet wurden. Wird die falsche Maske für die Berechnung benutzt, entgehen dem Mäster schnell Beträge von 2,50 Euro oder mehr je betroffenem Tier. Daher sollte jeder Mäster darauf achten, dass auf seinen Schlachtabrechnungen die Abrechnungsmaske aufgeführt ist. Außerdem sollte regelmäßig überprüft werden, ob die angegebene Maske auch wirklich angewendet wurde, rät der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV).
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