Wenn nach der Abwicklung des Absatzfonds, der CMA und der ZMP noch Vermögen vorhanden ist, soll dieses in den Bundeshaushalt fließen. So sieht es jedenfalls der derzeitige Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMELV) vor.
Bei den Verbänden der Agrar- und Ernährungswirtschaft ist der Entwurf auf wenig Gegenliebe gestoßen. Das seien Bauerngelder heißt es sowohl beim Deutschen Bauernverband (DBV) als auch bei der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (ABL). Die dürfe man nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern nutzen.
Über die Verwendung etwaiger Mittel haben die Verbände aber unterschiedliche Vorstellungen. Der DBV kann sich vorstellen, die Mittel für die Verbraucheraufklärung oder für Informationsmaßnahmen über die moderne Landwirtschaft zu nutzen. Die AbL will die Restmittel lieber direkt an die Bauern auszahlen und schlägt vor, jedem Betriebsprämien-Empfänger bei Auszahlung der EU-Direktzahlungen einfach einen entsprechenden Aufschlag zu geben.
Wie Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner auf die Eingaben reagiert, ist noch offen. Auch gibt es derzeit keine verlässlichen Angaben darüber, ob überhaupt und wie viel Geld am Ende der Abwicklung übrig bleibt. Die laufenden Gerichtsverfahren werden wohl noch Jahre dauern.