Der Bundesrat ist dafür, etwaige Überschüsse, die nach Abwicklung des Absatzfonds und des Holzabsatzfonds verbleiben, zugunsten der Land- und Forstwirtschaft zu verwenden. Damit spricht sich die Länderkammer gegen die Absicht der Bundesregierung aus, die Mittel ohne Zweckbindung dem Bundeshaushalt zuzuführen.
Die Sonderabgabe sei von den Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft sowie der Holz- und Forstwirtschaft erbracht worden. Daher müssten die Restmittel auch diesen Betrieben wieder zugute kommen, fordert der Bundesrat. Aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit der Sonderabgabe lasse sich nicht ableiten, dass diese in den allgemeinen Bundeshaushalt eingehen müssten. Stattdessen müsse es ermöglicht werden, dass Restmittel in der Land- und Ernährungswirtschaft beispielsweise für Messebeteiligungen, Präsentationen, Marktstudien sowie Markterschließungsmaßnamen eingesetzt werden.
Von den übrig bleibenden Holzabsatzfondsmitteln müssten wieder Forstbetriebe, Waldbesitzer und Unternehmen der Holzwirtschaft profitieren. Darüber hinaus hat der Bundesrat die Regierung aufgefordert, den Ländern Prozesskosten zu erstatten, die ihnen im Rahmen der Geltendmachung von Rückerstattungsansprüchen entstanden sind.
Der DBV begrüßte die Stellungnahme des Bundesrats. Auch Unionssprecher Peter Bleser und der FDP-Agrarpolitiker Hans-Michael Goldmann haben dafür plädiert, das Restvermögen der Branche zur Verfügung zu stellen.