„Unser Hauptziel, die Abschaffung der Hofabgabeklausel ist nach über 9- jährigem Kampf gegen den DBV und die CDU/CSU erreicht!“ Das schreibt die Arbeitsgemeinschaft zur Abschaffung der Hofabgabelklausel um Heinrich Eickmeyer und Dietrich Hugenberg in einem Brief.
Hintergrund ist die Annahme des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) im Ausschusses für Arbeit und Soziales. „Der uns interessierende Teil bezieht sich auf die Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG). Alle Passagen, die bisher die Abgabeverpflichtung vor Rentengewähr beschrieben, wurden gestrichen oder entsprechend geändert“, zeigen sich Eickmeyer und Hugenberg erfreut.
Damit komme die CDU/CSU dem Urteil des höchsten deutschen Gerichtes nach, dass die Hofabgabeklausel grundgesetzwidrig ist. „Wieder einmal muss das Bundesverfassungsgericht das abhanden gekommene Unrechtsbewusstsein von Politikern in Erinnerung rufen, in der Hoffnung, damit mehr Gleichberechtigung und Gleichbehandlung zu erzeugen. Die Diskussion darüber, woher die zusätzlichen Rentenausgaben kommen sollen, können wir gar nicht verstehen, denn wenn diese ca. 10.000 Landwirte nach den bisherigen Gesetzen den Hof abgegeben hätten, hätten die Renten auch finanziert werden müssen, einschließlich der Bundeszuschüsse!“, so die beiden Kritiker weiter.
Sie verweisen auf die erheblichen Beträgen, die jeder Einzelne als Pflichtbeiträge einzahlen musste: z.B.10.000 x ca.50.000 € = 500 Mio. €. Sie fragen, wo denn diese Gelder geblieben seien? „Auch ist auffällig, dass diese Gesetzesänderungen verpackt werden mussten, damit es in der Öffentlichkeit nicht auffällt. Nun hat der Rentenbetrug hoffentlich ein Ende.“