In der äußerst emotional geführten Debatte um die Novellierung des EU-Pflanzenschutzmittelrechts steht die Entscheidung bevor. An diesem Dienstag wird das Plenum des Europaparlaments in Straßburg in Zweiter Lesung sowohl über die Verordnung zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln als auch über die Richtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden abstimmen. Kurz vor Weihnachten hatten sich Verhandlungsführer des Hohen Hauses und der nationalen EU-Regierungen auf Kompromisstexte geeinigt. Bis zum Ende der vergangenen Woche zeichnete sich ab, dass sich die verbleibende Diskussion vorrangig um die Berücksichtigung sogenannter endokriner Disruptoren drehen wird. Dies sind Substanzen, die den Hormonhaushalt des Menschen stören sollen. Solche Stoffe sollen gemäß dem Kompromiss über das Inverkehrbringen in der Regel von der Zulassung ausgeschlossen werden. Das Problem liegt darin, dass es bislang keine gültigen Kriterien für die Klassifizierung eines Stoffes als Disruptor gibt. Deshalb ist vorgesehen, dass die Europäische Kommission innerhalb von vier Jahren einen solchen Kriterienkatalog erstellt. In der Zwischenzeit sollen auf Drängen des Umweltausschusses im Europaparlament alle Stoffe, die gemäß EU-Klassifizierung im Verdacht stehen, Krebs zu erzeugen oder die Fortpflanzung zu schädigen, bei denen aber Informationslücken ein abschließendes Urteil verhindern, als schädlich für den Hormonhaushalt betrachtet werden. Diese Herangehensweise wird von Vertretern der Pflanzenschutzmittelindustrie und des Gartenbaus kritisiert.
Einzelheiten über den beschlossenen Pflanzenschutz-Kompromiss lesen Sie hier: Kompromiss bei Pflanzenschutz-Novelle (22.12.08)