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Änderung von Höchstgehalten für Pflanzenschutzmittelrückstände

Im November 2015 hat die Europäische Union die Verordnung (EU) 2015/2075 zur Änderung der Rückstandshöchstgehalte verschiedener Wirkstoffe in bestimmten Erzeugnissen veröffentlicht. Diese Verordnung trat am 9. Dezember 2015 in Kraft und ist, mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten, ab dem 9. Juni 2016 gültig.

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Im November 2015 hat die Europäische Union die Verordnung (EU) 2015/2075 zur Änderung der Rückstandshöchstgehalte verschiedener Wirkstoffe in bestimmten Erzeugnissen veröffentlicht. Diese Verordnung trat am 9. Dezember 2015 in Kraft und ist, mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten, ab dem 9. Juni 2016 gültig, teilt die QS GmbH mit.


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Von der Änderung ist das für den deutschen Obst- und Gemüsebau relevante Herbizid Haloxyfop-P betroffen, das im Anbau von Zwiebelgemüse zugelassen ist. Darüber hinaus wurden Änderungen für weitere Wirkstoffe festgelegt, die im europäischen Ausland eingesetzt werden können. Die gesamte Verordnung mit einer Auflistung aller Neuerungen finden Sie hier .

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