Die neuen Mindestabstände für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sorgen für Probleme. Vor allem der geforderte generelle Abstand von 5 m zu Kleingärten sei bei der Behandlung von Raumkulturen – wie Obstplantagen oder Weinreben – in vielen Realteilungsgebieten im Süden wie z. B. in den Kreisen Stuttgart oder Ludwigsburg kaum einzuhalten, befürchten Berater.
Im Außenbereich fehlten im Gegensatz zu Ortsrändern oft breite Wege zwischen Feldern und Kleingärten, die einen ausreichenden Abstand gewährleisten, so die Kritiker. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit fordert seit April 2016 bei der PSM-Anwendung in Ackerflächen einen Mindestabstand von 2 m zu Anwohnern und Passanten sowie zu Kleingärten, in Raumkulturen 5 m – und zwar unabhängig davon, ob sich dort eine Person aufhält oder nicht.
Für Landwirte und Berater stellen private Gärten im Außenbereich aber keine Flächen dar, wo dauerhaft jemand ist. Daher sollte man sie wie Wege behandeln, so ihre Forderung. Das würde bedeuten, dass die Mindestabstände nur bei Anwesenheit von Personen einzuhalten wären. Andernfalls dürfe man keine Gärten mehr im Außenbereich zulassen.