Bauwillige Landwirte in Schleswig-Holstein können im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. April einen Förderantrag stellen. Mit der Förderung von ausgewählten Stallbauten will Agrarminister Robert Habeck die Anstrengungen der Landwirtschaft für mehr Tierwohl in den Ställen unterstützen.
Die Förderung richtet sich an Betriebe, die Investitionen in eine besonders artgerechte Tierhaltung (Stallbau) durchführen. Zusätzlich sind besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz zu erfüllen.
Die Anforderungen an die Ausgestaltung von Tierplätzen ergeben sich aus den Anlagen 1 und 2 zur AFP-Richtlinie. Eine erhöhte Förderung (40 %) erhält, wer sämtliche Anforderungen an eine bestmöglich tiergerechte Haltung nach Anlage 2 erfüllt.
Für alle interessierten Antragsteller gilt, dass nach Durchführung der Investition
- der Viehbestand 2,0 GV/ha LF nicht überschreiten darf,
- bestimmte Obergrenzen bei den Tierzahlen eingehalten werden müssen,
- eine Güllelagerkapazität für mindestens 9 Monate vorhanden sein muss und
- Güllelager abgedeckt sein müssen.
Die Bewilligungen erfolgen nach Ablauf der Antragsfrist im Rahmen eines Ranking mithilfe eines Punktesystems (siehe Anlage). Besondere Berücksichtigung finden Baumaßnahmen, die die Voraussetzungen für eine bestmöglich tiergerechte Haltung schaffen (Anlage 2 der Förderrichtlinie). Zusatzpunkte gibt es beispielsweise für bauwillige Betriebe des ökologischen Landbaus, für mobile Hühnerställe oder die Schaffung von Besucherbereichen in der Schweine- und Geflügelhaltung.