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Agrarausschuss empfiehlt flexibleres Milchquotensystem

Mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat wollen Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die Bundesregierung erneut auffordern, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die bundesweite Handelbarkeit für Milchquoten einzuführen und das bestehende Milchquotensystem von nicht mehr zeitgemäßen Fristen und Beschränkungen

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Mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat wollen Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die Bundesregierung erneut auffordern, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die bundesweite Handelbarkeit für Milchquoten einzuführen und das bestehende Milchquotensystem von nicht mehr zeitgemäßen Fristen und Beschränkungen zu befreien. Damit wird eine Bundesratsinitiative von Schleswig-Holstein und Niedersachsen aus dem Jahre 2005 wieder aufgegriffen, die bislang noch nicht umgesetzt worden ist. Zur Begründung führten die antragstellenden Länder aus, dass inzwischen keine Zweifel mehr am Auslaufen der Milchquotenregelung im Jahre 2015 bestehen. Das bestehende Milchquotensystem müsse daher flexibilisiert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Milcherzeuger zu verbessern. Es mache keinen Sinn, auf dem Wege des Ausstiegs aus dem Milchquotensystem weiter an engen und die Umstrukturierung behindernden Bindungs-, Bewirtschaftungs- und Übertragungsbeschränkungen sowie Fristen im Milchquotenrecht festzuhalten. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz hat den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der ostdeutschen Bundesländer angenommen. Bei seiner nächsten Sitzung am Freitag wird der Bundesrat über die Empfehlung des Ausschusses entscheiden. Allerdings hat die Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner bereits angekündigt, einer eventuellen Aufforderung des Bundesrates nicht nachzukommen, da der Osten die bundesweite Handelbarkeit geschlossen ablehnt.

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